Akademiegründung und Zukunft des deutschen Filmpreises dargelegt
Berlin: (hib/WOL) Über die Zukunft des deutschen Filmpreises vor dem Hintergrund der Gründung der Deutschen Filmakademie hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Christina Weiß, am Mittwochnachmittag im Kulturausschuss berichtet. Die Ministerin sagte, es sei gelungen, die Anregungen und Kritik aus einer Anhörung des Ausschusses in die Statuten und die künftige Struktur des eingetragenen Vereins "Deutsche Filmakademie" aufzunehmen. Dies habe dazu geführt, dass auch bisher ablehnende Kritiker dem Verein als Gründungsmitglieder beigetreten seien. Im Hinblick auf die Ausgestaltung des deutschen Filmpreises werde es ein dreistufiges Verfahren mit Vorauswahl, Nominierung und Entscheidung geben. Die drei wesentlichen Gremien seien künftig so besetzt, dass Produzenten keine Mehrheit haben. Festgelegt sei auch, dass der Bund bei der Nominierung und Entscheidung des Preises ein Vetorecht über das von der BKM entsandte Vorstandsmitglied besitze. Befriedigt zeigte sich Weiß auch darüber, dass in der Formulierung der sieben Ziele der Filmakademie ausdrücklich festgehalten sei, dass die Filmakademie den Filmpreis für die deutsche Kultur und den deutschen Film zu stärken habe. Alle Fraktionen im Kulturausschusses unterstützten dabei einen Vorschlag der CDU/CSU, strukturelle und inhaltliche Details über die künftige Arbeitsweise der Deutschen Filmakademie erst nach der Erfahrung einiger Monate im Ausschuss zu diskutieren. Dies werde die vorgesehene Zeitschiene zur künftigen Vergabe des deutschen Filmpreises durch die Deutsche Filmakademie nicht tangieren.