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202/2003
Stand: 26.09.2003
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Wirtschaft und Banken üben Kritik an der Beschränkung des Verlustvortrags

Finanzausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/VOM) Vertreter der Wirtschaft und der Banken kritisieren zum Teil massiv die geplante Beschränkung des Verlustvortrags auf die Hälfte des Gesamtbetrags der Einkünfte (Paragraf 10d des Einkommensteuergesetzes). Dies ergibt sich aus den schriftlichen Stellungnahmen zu der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/1518), mit dem ihre "Protokollerklärung zur Empfehlung des Vermittlungsausschusses zum Steuervergünstigungsabbaugesetz" umgesetzt werden soll. Die Anhörung hat heute um 10:30 Uhr im Sitzungssaal der CDU/CSU-Fraktion im Reichstagsgebäude begonnen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer zu stabilisieren. Die Beschränkung des Verlustvortrages soll oberhalb eines Sockelbetrages von 100 000 Euro (Mittelstandskomponente) beschränkt werden. Die jetzigen Verlustverrechnungsbeschränkungen des Paragrafen 2 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes sollen ab 2004 entfallen. Darüber hinaus ist geplant, das Betriebsausgabenabzugsverbot im Zusammenhang mit Dividenden und Veräußerungsgewinnen für in- und ausländische Beteiligungen zu vereinheitlichen. Vorgesehen ist unter anderem auch, die Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch die Gleichbehandlung von In- und Ausländern bei der Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften neu zu regeln.

Für die Deutsche Bundesbank birgt die Beschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten die Gefahr in sich, dass die unternehmerische Risikobereitschaft geschwächt und das Investitionsklima belastet werden. Dies gelte vor allem für neue Unternehmen mit Anlaufverlusten sowie für Unternehmen mit stark schwankenden Erträgen. Begrüßt wird, dass die 1999 eingeführte Beschränkung des Verlustausgleichs zwischen verschiedenen Einkunftsarten wieder aufgehoben werden soll. Deutlichere Kritik übt der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken, der in diesem Zusammenhang von einer "Mindestbesteuerung" spricht. Die Begrenzung des Verlustvortrags führe zu einem überhöhten steuerlichen Gewinn mit der Folge überhöhter Steuerzahlungen. Damit werde den Unternehmen Liquidität entzogen, die für Investitionen nicht mehr zur Verfügung stünden. Gleichzeitig würden die Möglichkeiten der Eigenkapitalbildung beschränkt. Die Mittelstandskomponente korrigiere dies nicht ausreichend. Die Mindestbesteuerung verstoße massiv gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Auch die Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung werden abgelehnt. Dies stelle einen unangemessenen Eingriff in die Finanzierungserfordernisse der Wirtschaft und in die Kapitalversorgung der Unternehmen durch die Banken dar. Die vorgesehene Änderung des Paragrafen 8a des Körperschaftsteuergesetzes sollte nicht auf Banken angewendet werden, da eine übermäßige Fremdfinanzierung von Banken schon aufsichtsrechtlich ausgeschlossen sei.

Der Bundesverband Deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) sieht ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen benachteiligt, da sie bereits jetzt einer Verlustverrechnungsbeschränkung unterworfen seien. Betroffen seien die kommunalen, öffentlichen, genossenschaftlichen, kirchlichen sowie privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen in den alten Ländern, die früher gemeinnützig waren. Gefordert wird, die spezielle Verlustverrechnungsbeschränkung für diese Unternehmen abzuschaffen, falls eine allgemeine Mindestbesteuerung bei der Körperschaftsteuer kommt. Ebenso sieht die deutsche Bauindustrie in der Mindestbesteuerung die Folge, dass es zwangsläufig zu einem Abbau des Eigenkapitals bis hin zur Insolvenz kommt. Diese "systemwidrige Mindestbesteuerung" verteuere die Projekte ohne jede wirtschaftliche Rechtfertigung. Auch die Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Unternehmer sieht in dem Entwurf einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Er werde zu einer massiven Verschärfung der Finanzierungsprobleme vieler kleiner und mittlerer Unternehmen beitragen. Vorgeschlagen wird dagegen die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer. Ablehnend äußert sich auch der Maschinen- und Anlagenbau, der eine höhere Steuerlast fürchtet, welche die Erholung von Unternehmen nach deutlichen Verlusten gefährdet. Am Ende stünden nicht stetigere Steuereinnahmen, sondern eine Welle von Konkursen.

Zustimmend äußert sich dagegen der Deutsche Gewerkschaftsbund. Er sieht den Ansatz der Regierung nur als Zwischenschritt zu einer noch stärkeren Beteiligung der Kapitalgesellschaften an der Finanzierung der öffentlichen Haushalte. Zu hoffen sei, dass die Änderungen nicht schon bald wieder durch neue "Steuerausweichmanöver" unterlaufen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_202/01
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