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212/2003
Stand: 09.10.2003
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Bis August sind 819 Personal-Service-Agentur-Verträge abgeschlossen worden

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/POT) Die Bundesanstalt für Arbeit hat ihr selbst gestecktes Ziel erreicht, bis zur Mitte dieses Jahres in jedem Arbeitsamt mindestens eine Personal-Service-Agentur (PSA) einzurichten. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/1611) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/1543) hin. Den Regierungsangaben zufolge sind bis zum August 819 PSA-Verträge für insgesamt 38 181 PSA-Plätze abgeschlossen worden. Davon entfielen laut Antwort auf Träger, deren Betriebszweck ausschließlich oder überwiegend im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung angesiedelt ist, 439 Verträge, auf anderweitige Dienstleister ohne Bildungsträger 195, auf Träger aus dem Bereich Bildung und Arbeitnehmerüberlassung 154 und auf sonstige Mischbetriebe 31 Verträge.

Nach Ansicht der Regierung gibt es keine Anzeichen dafür, dass durch die Tätigkeit der PSA Arbeitsplätze bei anderen Zeitarbeitsunternehmen gefährdet werden. Die Tätigkeit der PSA ziele darauf ab, insbesondere schwer vermittelbare Arbeitnehmer durch den Verleih und die Qualifizierung in der verleihfreien Zeit in eine möglichst dauerhafte Beschäftigung zu vermitteln. Insofern sei der Personenkreis, der für eine PSA-Beschäftigung in Frage komme, und derjenige der bei einem nicht als PSA tätigem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt sei, nicht deckungsgleich. Im Übrigen werden, so die Regierung weiter, PSA beziehungsweise deren Tätigkeiten steuerlich nicht anders als gewerbliche Zeitarbeitsunternehmen behandelt. Bei der Personalvermittlung handele es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, deren Einkünfte grundsätzlich der Einkommen- beziehungsweise der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterlägen.

Laut Antwort hat die durchschnittliche Verleihquote im August bei 60 Prozent gelegen. Nach Ansicht der Regierung kann davon ausgegangen werden, das die Verleih- und Vermittlungsquote nach einer allgemeinen konjunkturellen Belebung noch höher ausfallen wird. Darüber hinaus weist die Regierung darauf hin, dass frühestens im nächsten Jahr fundierte Aussagen darüber getroffen werden können, ob es PSA häufiger und nachhaltiger als privatwirtschaftlichen Zeitarbeitsunternehmen gelingt, Mitarbeiter in ein Arbeitsverhältnis beim Kunden zu vermitteln.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_212/05
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