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214/2003
Stand: 13.10.2003
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Regierung hält an der geplanten Gemeindewirtschaftssteuer fest

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat die geplante Gemeindewirtschaftssteuer gegenüber Einwendungen des Bundesrates verteidigt. In ihrer Gegenäußerung ( 15/1664) zur Stellungnahme der Länderkammer zum Gesetzentwurf zur Reform der Gewerbesteuer ( 15/1517) heißt es, in den letzten Jahrzehnten hätten sich die Berufsbilder der Gewerbetreibenden und der übrigen selbstständig Tätigen einander so angenähert, dass eine Abgrenzung immer schwieriger geworden sei. Die Regierung plant mit ihrem Entwurf unter anderem, die Angehörigen der freien Berufe, die bislang keine Gewerbesteuer zahlen mussten, in die neue Gemeindewirtschaftssteuer einzubeziehen. Zur Begründung heißt es, große Arzt- und Rechtsanwaltspraxen beschäftigten viele, auch akademisch vorgebildete Angestellte. Kleine Handwerks- und kaufmännische Betriebe würden dagegen häufig vom Betriebsinhaber allein und ohne Personal geführt. Die Gemeindewirtschaftssteuer beziehe künftig die Einkünfte beider Berufsgruppen ein und behandle sie gleich. Der Bundesrat hatte verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Eine Rechtsunsicherheit in dieser Frage sei nicht hinnehmbar, vor allem wegen der Risiken für die öffentlichen Haushalte.

Im Übrigen hatte die Länderkammer den Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung abgelehnt und auf den eigenen Entwurf eines Soforthilfegesetzes für die Gemeinden verwiesen. Ziel müsse es sein, Städten und Gemeinden wieder verlässliche Einnahmen zu sichern. Allerdings dürfe den Unternehmen wegen der schwierigen Wirtschaftssituation auch nicht die ökonomische Basis entzogen werden. Bei kleinen und mittleren Einzelunternehmen und Personengesellschaften führten der Wegfall des Staffeltarifs und das Abschmelzen des Freibetrags zu Mehrbelastungen. Personenunternehmen in Gemeinden mit Hebesätzen über 400 Prozent müssten generell eine höhere Steuerbelastung hinnehmen, heißt es in der Stellungnahme. Bei einem Hebesatz von 450 Prozent seien Unternehmen mit einem Gewinn von 30 000 bis 120 000 Euro schlechter gestellt, bei einem Hebesatz von 490 Prozent erweitere sich dieses Segment sogar auf Gewinne bis zu 250 000 Euro. Ein solches Reformergebnis sei ökonomisch nicht hinnehmbar, betont der Bundesrat. Die Regierung erklärt, sie teile die Auffassung, dass den Unternehmen die ökonomische Basis nicht entzogen werden dürfe. Deshalb würden auch besondere Hinzurechnungselemente, wie sie in dem Reformmodell der Kommunen vorgesehen seien, nicht einbezogen. Die Regierung räumt ein, dass es in Gemeinden mit Hebesätzen über 411 Prozent zu geringfügigen Mehrbelastungen kommen könne, die aber bei Einzelunternehmen in der Regel 2,8 Prozent der bisherigen Steuerschuld nicht überstiegen. Mit der Erweiterung der Steuerpflicht werde aber die Stabilisierung des kommunalen Aufkommens erreicht, welche die bisherige Gewerbesteuer nicht mehr habe leisten können. Der Entwurf führe fast durchgängig zu Entlastungen bei Einzelunternehmen. Bei Personengesellschaften seien sie abhängig von deren Gesellschafterstruktur, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_214/09
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