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218/2003
Stand: 15.10.2003
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Gruppenantrag zur Stammzellenforschung mit großer Mehrheit angenommen

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Berlin: (hib/BOB) Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und großer Teile der CDU/CSU hat der Ausschuss für Bildung und Forschung am Mittwochmorgen einen Gruppenantrag ( 15/1310) zur "Forschungsförderung der Europäischen Union unter Respektierung ethischer und verfassungsmäßiger Prinzipien der Mitgliedstaaten" angenommen. In ihm heißt es, nach Auffassung des Bundestages dürfe die Vernichtung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken, die in EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, eine Straftat darstellten, nicht durch das ein Forschungsrahmenprogramm der EU gefördert werden. Der Bundestag fordere die Europäische Kommission deshalb auf, von ihren Planungen hinsichtlich der Förderungsfähigkeit von Forschungsvorhaben, bei denen menschliche Embryonen getötet werden, Abstand zu nehmen.

Die SPD machte dazu deutlich, bereits am 30. Januar 2002 hätte der Bundestag sich dafür ausgesprochen, dass EU-weit keine Forschungsförderung stattfinde, die deutscher Rechtslage widerspricht. Die Europäische Union sollte deshalb auf die - im Übrigen relativ geringe - Geldförderung verzichten. Sinn des Gruppenantrages sei es, andere Länder nicht zu beschränken, das ihre an Forschungsförderung zu tun, aber Deutschland nicht in eine bestimmte Richtung zu zwingen. Insofern rüttele man nicht am EU-Mehrheitsprinzip. Die Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion stellte fest, man sei der Meinung, der moralischen Status eines Embryos sei "schützenswert". Man unterstütze ausdrücklich die Bundesregierung in ihrer Haltung, keine verbrauchende Embryonen-Forschung mit Steuergeldern zu finanzieren. Bündnis 90/Die Grünen verdeutlichten, es werde in ihrer Fraktion ganz überwiegend so gedacht, dass die rechtlichen, kulturellen und ethischen Traditionen Deutschlands geachtet werden müssten. Dem Gruppenantrag sei deswegen ausdrücklich zuzustimmen.

Die FDP und vier Abgeordnete der CDU/CSU stimmten für einen fast ausschließlich von FDP-Abgeordneten getragenen Gruppenantrag ( 15/1346), der gegen einen Ausstieg aus der gemeinsamen Verantwortung für die europäische Stammzellenforschung plädiert. Die Liberalen machten deutlich, es sei ihrer Meinung nach ein "Anschlag auf das Mehrheitsprinzip in der EU" und im Übrigen ein forschungspolitischer Fehler, so zu verfahren. Dies bedeute den "Startschuss" dafür, dass forschungspolitische Aktivitäten überhaupt nicht mehr stattfänden. Die Minderheit der CDU/CSU-Fraktion begründete ihre Haltung mit dem Plädoyer, die embryonale Stammzellenforschung nicht zu verhindern. Die Ethik müsse offen sein für Neues. "Wenn der Langsamste das Tempo bestimmt", sei die europäische Forschung am Ende.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_218/03
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