Bund soll zu viel gezahlte Versorgungsbezüge nicht zurückfordern
Berlin: (hib/MIK) Gegend die Rückforderung zu viel gezahlter Versorgungsbezüge hat sich der Petitionsausschuss ausgesprochen. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einvernehmlich, die zugrundeliegende Eingabe der Bundesregierung "zur Erwägung" zu überweisen.
Der Petent, ein ehemaliger Stabsoffizier der Bundeswehr, wurde laut Eingabe 1992 in Ruhestand versetzt und erhielt seitdem Versorgungsbezüge. Bei der Festsetzung dieser Bezüge ging die zuständige Wehrbereichsverwaltung (WBV) "irrtümlich" von der falschen Höhe einer Fliegerzulage aus: statt 100 DM erhielt der Petent jahrelang 720 DM Fliegerzulage im Monat. Dieser Fehler fiel erst nach rund zehn Jahren im Jahr 2001 auf. In der Folgezeit forderte die WBV die irrtümlich zuviel gezahlten Versorgungsbezüge von insgesamt rund 29 000 Euro zurück. Gegen diese Rückforderung wendet sich der Petent: Er habe wegen seiner Stelle im Verteidigungsministerium die letzten 17 Dienstjahre keine Fliegerzulage erhalten und deshalb die "äußerst komplizierte Entwicklung", die diese Zulage genommen habe, nicht mehr verfolgt. Ihm sei deshalb kein Fehler vorzuwerfen. Im Übrigen habe der WBV während seines Ruhestandes mehrfach seine Versorgungsbezüge überprüft, ohne dass der Fehler aufgefallen sei.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses waren übereinstimmend der Ansicht, dass ein rechtswidriger Verwaltungsakt - wie die Festsetzung falscher Versorgungsbezüge - nicht zurückgenommen werden darf, so weit der Begünstigte auf dem Bestand Vertrauen durfte und sein Vertrauen auch schutzwürdig sei. Auf dieses Vertrauen hätte er allerdings sich nicht berufen können, wenn er die Rechtswidrigkeit der Zahlungen gekannt hätte oder grob fahrlässig gehandelt habe. Diese grobe Fahrlässigkeit liegt nach Ansicht des Ausschusses nicht für zehn Jahre vom Beginn des Ruhestands bis zur Mitteilung des Fehlers vor. Allein die komplizierte Entwicklung der Fliegerzulage mache deutlich, dass nur ein Spezialist erkennen könne, welche Zulagen einem zustehen würden. Da in diesem Fall der Fehler allein bei der WBV liege, wäre es aus Sicht des
Petitionsausschusses "grob unbillig", die Folgen allein dem Petenten aufzubürden. Der Ausschuss wies weiter darauf hin, dass er sich in anderen Fällen, in denen Petenten Mitwirkungspflichten verletzt und falsche Bezüge erhalten hätten, immer auf die Seite des Dienstherrn gestellt hätte.