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229/2003
Stand: 23.10.2003
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Ungarische und deutsche Europaparlamentarier stärken den Konventsentwurf

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Berlin: (hib/RAB) Ungarische und deutsche Europapolitiker sind dafür, die derzeit laufende Regierungskonferenz über eine Verfassung für die Europäische Union möglichst noch in diesem Jahr abzuschließen und den Konventsentwurf weitgehend unverändert zu belassen. In einer Diskussion im Europaausschuss am Mittwochnachmittag hob der Leiter einer Delegation des Ausschusses für europäische Integration der Ungarischen Nationalversammlung, István Szent-Iványi, einige Punkte hervor, die sein Land noch in die Verfassung aufgenommen sehen will. Der Gast aus Budapest bat die Bundesregierung um Unterstützung in der Frage des Rechtsschutzes von Minderheiten. Nach Überzeugung von Szent-Iványi ist die Frage von großer Bedeutung und in dem derzeitigen Konventsentwurf ungelöst. Es müsse klar sein, dass Europa diese Frage ernst nehme und vor allem die Sinti und Roma nicht stiefmütterlich behandle. Sein Kollege aus der Ungarischen Nationalversammlung, Flórián Farkas, ergänzte, ohne die Aufnahme des Minderheitenschutzes in die künftige Verfassung sei der Aufbau eines neuen Europas nicht möglich. Deutschland müsse dabei helfen, die rund 15 Millionen in Südosteuropa lebenden Sinti und Roma zu schützen. Die ungarische Delegation sprach sich außerdem dafür aus, im Rahmen der Regierungskonferenz über die Zusammensetzung der Kommission sowie über Fragen der strukturierten Zusammenarbeit einzelner Mitgliedsländer zu diskutieren.

Die deutschen Mitglieder des Europaausschusses begrüßten die Haltung Ungarns, die Verhandlungen im Rahmen der Regierungskonferenz nicht mit einem Veto zu bedrohen und weniger aggressiv als andere Beitrittskandidaten vorzugehen. Die SPD sprach sich dafür aus, den interparlamentarischen Dialog der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu intensivieren. Aus der Verantwortung dem Projekt der EU-Verfassung gegenüber sollten sich alle Beteiligten in ihren Forderungen zurücknehmen, hieß es im Ausschuss. Nach Auffassung der Fraktion wird es im Rahmen der laufenden Regierungskonferenz schwieriger als zuvor im Konvent, die Frage des Minderheitenschutzes aufzunehmen. Die CDU/CSU-Fraktion erinnerte daran, dass der Bundestag der künftigen Verfassung mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen müsse, sodass die Bundesregierung Forderungen der Opposition nicht vernachlässigen dürfe. In diesem Sinne solle der Artikel 23 des Grundgesetzes geändert werden, um den nationalen Parlamenten mehr Mitspracherechte einzuräumen. Dies sei von entscheidender Bedeutung, da die EU durch die künftige Verfassung mehr Kompetenzen bekomme. Auch müsse das Parlament in die Lage versetzt werden, sich an künftigen Verfassungsänderungen zu beteiligen. Die Bündnisgrünen unterstrichen, dass der künftige Präsident des Europäischen Rates lediglich ein Vorsitzender dieses Gremiums sein und nicht gleichzeitig die Leitung des Allgemeinen Rates übernehmen soll. Wichtiger sei es, die Position den Kommissionspräsidenten zu stärken. Die FDP bedauerte, dass sich der Vorschlag eines Legislativrates nicht in der Regierungskonferenz durchsetzen konnte. Zu den weiteren Forderungen der Fraktion gehört die Festschreibung der Preisstabilität sowie die Unabhängigkeit der Europäische Zentralbank. Die Abgeordneten setzen sich außerdem dafür ein, über die künftige Verfassung in einem Referendum abstimmen zu lassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_229/01
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