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246/2003
Stand: 10.11.2003
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Würdiges Gedenken aller Opfer der beiden deutschen Diktaturen gefordert

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Ein Gesamtkonzept für ein würdiges Gedenken aller Opfer der beiden deutschen Diktaturen fordert die CDU/CSU in einem Antrag zur Förderung von Gedenkstätten in Deutschland ( 15/1874). Die Fraktion verweist in diesem Zusammenhang auf eine Reihe historischer Orte und heutiger Gedenkstätten, die von beiden Diktaturen zur Unterdrückung von Opposition und Widerstand genutzt wurden. Der Umgang mit dieser "doppelten Vergangenheit" bilde dabei eine besondere Herausforderung. Neben zentralen Orten der Erinnerung an Repression und Widerstand gegen die NS-Diktatur, wie der Stiftung "Topographie des Terrors", dem Haus der Wannsee-Konferenz, dem Denkmal für die ermordeten Juden Europas und den KZ-Gedenkstätten Bergen-Belsen und Dachau werden von der Union auch authentische Orte der Erinnerung und des Gedenkens an die Verbrechen der NS-Diktatur und der kommunistischen Gewaltherrschaft genannt. Hierzu zählen die Stiftung "Brandenburgische Gedenkstätten" in Sachsenhausen und Ravensbrück sowie die Gedenkstätte Buchenwald in der Stiftung "Buchenwald und Mittelbau-Dora".

Erinnert werden müsse darüber hinaus an Repression und Widerstand in der SED-Diktatur und Orte der Erinnerung an Flucht und Vertreibung. Aufgelistet wird Berlin-Hohenschönhausen als Zentrale Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) , der ehemalige Sitz des Ministeriums des MfS in der Normannenstraße in Berlin, die Gedenkstätte Bautzen, der geschlossene Jugendwerkhof Torgau und das Notaufnahmelager Marienfelde in Berlin. Konzeptionell eingebunden und gefördert werden sollen im Weiteren authentische Orte zur Geschichte der deutschen Teilung als Bestandteil der Nationalgeschichte. Dazu gehöre die Gedenkstätte und das Dokumentationszentrum Bernauer Straße in Berlin, die Gedenkstätte "Deutsche Teilung Marienborn" und das deutsch-deutsche Museum Mödlareuth. In Abstimmung mit den Ländern soll die Bundesregierung einen Vorschlag vorlegen, mit welchen Instrumenten und Regelungsmöglichkeiten eine Pluralität der Konzeptionen sowie die Integration in die universitäre Forschung garantiert werden könne. Dabei müssten trotz der zentralen finanziellen Verantwortung des Bundes dezentrale Lern- und Zugangsmöglichkeiten der Gedenkstätten mit Schulen und anderen Trägern politische Bildungsarbeit garantiert werden.

In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass in der öffentlichen Auseinandersetzung der ehemaligen DDR mit der NS-Diktatur ein ideologisch definierter Begriff von "Antifaschismus" maßgeblich gewesen sei. Dieser habe aufgrund seiner von der SED-Ideologie geprägten Erinnerungskultur erhebliche Defizite insbesondere bei der Darstellung der Geschehnisse an authentischen Orten ergeben. Darüber hinaus sei nicht aller Opfer der NS-Diktatur gleichermaßen gedacht worden. So werde trotz eines unmittelbaren Zusammenhanges von nationalsozialistischer und kommunistischer Herrschaft als Bestandteil deutscher Nationalgeschichte nur marginal an die SED-Diktatur auf nationaler Ebene gedacht. Einer solchen falschen und für die Erinnerungskultur fatalen Fehleinschätzung dürfe nicht weiterhin Vorschub geleistet werden, heißt es.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_246/02
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