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249/2003
Stand: 12.11.2003
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Befugnisse des Bundesgrenzschutzes bis Juli 2007 verlängern

Innenausschuss

Berlin: (hib/WOL) Die Befugnisse des Bundesgrenzschutzes (BGS) zu lagebildabhängigen Kontrollen sollen bis 31. Juli 2007 verlängert werden. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU bei Enthaltung der FDP hat der Innenausschuss am Mittwochvormittag den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/1861) angenommen. Mit der Verlängerung der Befugnisse ist dem Gesetzentwurf zufolge auch eine Evaluation der BGS-Arbeit, der Erfahrungen und Erfolge sowie der rechtlichen Grundlagen des Instrumentes verbunden. Die Zustimmung aller Fraktionen fand ein Entschließungsantrag der Union, in diese Evaluation als Instrument der Analyse und Bewertung auch die Zusammenarbeit des BGS mit den Polizeibehörden der Länder einzubeziehen.

Mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum der Union bei Enthaltung der FDP abgewiesen wurde dagegen im Ausschuss ein Gesetzentwurf der Union zur "wirksamen Bekämpfung organisierter Schleuserkriminalität und zur Änderung des ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes" ( 15/1560). Dieser habe zwar eine ähnliche Zielsetzung wie die Regierungsinitiative, wolle aber eine Entfristung, mindestens aber eine Verlängerung auf fünf Jahre erreichen, hieß es. Abgelehnt mit den Stimmen der Koalition und der FDP gegen die CDU/CSU wurde ein weiterer Unionsantrag, den Bundesgrenzschutz für die EU-Osterweiterung tauglich zu machen ( 15/1328). Die SPD erklärte hierzu, die meisten der darin enthaltenen Unionsforderungen seien längst etabliert, außerdem wolle die Union mit diesem Antrag den Eindruck vermitteln, es gebe Sicherheitslecks. Dies sei nicht der Fall.

Zur Entfristung der BGS-Befugnisse hatten die Unionsabgeordneten ein Zitat des Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) angeführt, der gesagt habe, er "sehe keinen vernünftigen Grund, warum das Gesetz befristet sein soll". Angesichts der Kriminalität an den bisherigen Außengrenzen gelte es, so die Union, den BGS fit zu machen für die Aufgaben, die ihm daraus erwachsen, dass sich auch der Zoll im nächsten Jahr von der bisherigen östlichen Außengrenze Deutschlands verabschieden werde. Bündnis 90/Die Grünen unterstrichen die von der SPD angeführte gesetzliche Bindung des Gesetzentwurfs an eine Evaluation. Es sei zu klären, ob die Befugnisnormen des BGS zielgerichtet angewendet worden seien oder die Erfolge durch quantitative Anwendung erreicht wurden. Gerade in Bezug auf die Bekämpfung des Menschenhandels wie auch der Drogenkriminalität müsse eine zielgerichteter Einsatz vorhandener Ressourcen des BGS nachgehalten und bewertet werden, um rechtzeitig im Jahr 2007 auf Veränderungen der Aufgabenstellung reagieren zu können. Die Bündnisgrünen begrüßten dabei ebenso wie die anderen Fraktionen ausdrücklich die Anregung, die Zusammenarbeit zwischen BGS und Länderpolizeien in diese Evaluation einzubeziehen. Die Freien Demokraten erläuterten "mit einem Schuss Ironie", es sei eigentlich eine Selbstverständlichkeit, bei jedem Gesetz eine Evaluation vorzunehmen. Im Übrigen habe es eine Debatte über eine Evaluation schon 1998 bei der ersten Änderung des BGS-Gesetzes gegeben. Enthalten würden sich die Liberalen, weil es hinsichtlich der Ausdehnung der Kontrollen unterschiedliche Ansichten gebe. Außerhalb jeden Zweifels stehe aber die Verfassungsmäßigkeit der BGS-Befugnisse.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_249/02
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