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256/2003
Stand: 17.11.2003
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Regierung plant Einführung einer neuen Fahrerlaubnisklasse für Kfz bis 45 km/h

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/POT) Nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet die gegenwärtige Rechtslage für körperlich gebrechliche oder behinderte Personen eine zumutbare und geeignete Individualmobilität. Darauf weist sie in ihrer Antwort ( 15/1962) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/1816) hin. Die heutigen Regelungen im Fahrerlaubnisrecht ermöglichten in weitgehendem Umfang, dass behinderte Menschen einen Führerschein der Klasse B erwerben. Fahrzeughersteller und Umrüster böten auf die Behinderung genau abgestimmte Pkw an. Zudem gebe es Fahrschulen, die sich auf behinderte Menschen spezialisiert haben und zu diesem Zweck eine "maßgeschneiderte" Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis unter Berücksichtigung von Auflagen zur Fahrzeuganpassung anbieten. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung plane, unterhalb des Führerscheins der Klasse B eine neue Fahrerlaubnisklasse für drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h einzuführen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_256/04
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