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256/2003
Stand: 17.11.2003
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Abkommen gegen schlimmste Kinderarbeit von Indien bisher nicht ratifiziert

Entwicklungszusammenarbeit/Antwort/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Die ILO-Übereinkommen (International Labor Organisation) zum Mindestalter und zur Beseitigung der schlimmsten Form von Kinderarbeit wurden von Indien bislang nicht ratifiziert, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/1953) auf eine Kleine Anfrage der FDP nach der Kinderarbeit in indischen Steinbrüchen ( 15/1817). Danach ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von 1989 mit dem Verbot von Kinderarbeit und wirtschaftlicher Ausbeutung von Kindern am 10. Januar 1993 für Indien in Kraft getreten. Während die Nichtratifizierung der beiden Übereinkommen in den ILO-Gremien bislang nicht diskutiert worden sei, behandele Indien die beiden Übereinkommen intensiv im Parlament. Auf Druck der indischen Zivilgesellschaft habe Indiens Regierung die Abschaffung der Kinderarbeit als vorrangige Aufgabe definiert. Allerdings sei Kinderarbeit untrennbar mit dem Armutsproblem verknüpft, weshalb ihr nur durch ein Maßnahmebündel erfolgreich begegnet werden könne.

In der Antwort wird dargelegt, Deutschland unterstütze mit seinen entwicklungspolitischen Instrumentarien alle Maßnahmen gegen Kinderarbeit und Frühknechtschaft in Indien. Im Rahmen bilateraler und multilateraler staatliche Zusammenarbeit und der Aktivität von Nichtregierungsorganisationen (NRO) reiche dies von Aufklärungsmaßnahmen und der Förderung der Grund- und Weiterbildung über die Schaffung alternativer Einkommensmöglichkeiten für betroffene Familien bis hin zur Förderung konkreter Projekte zur Bekämpfung der Kinderarbeit. Vor dem Hintergrund bisheriger Erfahrungen mit freiwilligen Verhaltenskodexen - wie dem sogenannten Rugmark-Siegel für indische Teppiche, die ohne Kinderarbeit hergestellt werden - soll nun geprüft werden, ob ein entsprechendes "faire-Siegel" für ohne Kinderarbeit gewonnene und nach Deutschland importierte halbfertige oder fertige Grabsteine möglich ist.

Nach der Kinderarbeit in indischen Steinbrüchen für Natursteinexporte auf den deutschen Markt hat sich zwischenzeitlich auch die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage ( 15/1934) erkundigt. Die Union will unter anderem wissen, wie viele Kinder betroffen sind, wieviel Prozent aller neuen Grabsteine in Deutschland aus Indien stammen, welches Volumen die jährliche Einfuhr indischer Natursteinerzeugnisse hat und ob auch Natursteine aus Indien gekommen sind, die für Bauvorhaben des Bundes eingesetzt wurden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_256/07
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