Abkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See angenommen
Berlin: (hib/POT) Einstimmig hat der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am Dienstagmorgen dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) und zum Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen ( 15/1780) in geänderte Fassung zugestimmt. Mit dem Vertragsgesetz sollen grundlegende Änderungen der genannten Regelungswerke, die die Diplomatische Konferenz der Internationalen Schifffahrts-Organisation im Dezember 2002 in zwei Entschließungen vorgenommen hat, in nationales Recht umgesetzt werden. In den Entschließungen werden unter anderem der Einsatz von Beauftragten zur Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen sowie die Erstellung und Genehmigung von Plänen zur Gefahrenabwehr geregelt. Außerdem ist vorgesehen, durch Kontrollmaßnahmen und Übungen die Effizienz der Gefahrenabwehr auf einem hohen qualitativen Niveau sicherzustellen. Mit der vom Ausschuss beschlossenen Änderung wird "im Grundsatz" eine Anregung aus der Stellungnahme des Bundesrates ( 15/1989) aufgegriffen. Danach soll eine Verordnung zur Änderung des Übereinkommens künftig dann der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, wenn durch die Änderungen die Einrichtung der Behörden oder das Verwaltungsverfahren der Länder geregelt wird.
Ebenfalls einstimmig angenommen hat der Verkehrsausschuss zudem einen interfraktionellen Entschließungsantrag zum vorgelegten Gesetzentwurf. Darin wird festgestellt, dass in den Häfen nicht nur Eigensicherungsmaßnahmen von den Betreibern der jeweiligen Hafenanlagen durchzuführen seien, sondern ebenso Maßnahmen zur Gefahrenabwehr der öffentlichen Hand. Mit der Entschließung solle die Bundesregierung darauf hingewiesen werden, dass nicht alle Maßnahmen zum Schutz der Häfen und der Schifffahrt vor terroristischen Gefahren durch die Wirtschaft zu tragen seien. In weiten Teilen handele es sich um Maßnahmen zur öffentlichen Gefahrenabwehr deren Kosten nicht komplett auf die Wirtschaft umgelegt werden können, heißt es in der Begründung.