Nach optimierter Gesetzesfolgenabschätzung beim Bürokratieabbau gefragt
Berlin: (hib/WOL) Nach einem Verzicht auf die so genannten "Blauen Prüffragen" durch die neue Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) erkundigt sich die CDU/CSU unter dem Aspekt "Bürokratieabbau durch optimierte Gesetzesfolgenabschätzung" in einer Kleinen Anfrage ( 15/2040). Die Union will unter anderem wissen, warum die Gesetzesfolgenabschätzung sich nur noch auf die Anforderungen eines Paragraphen in der GGO reduziert und was die Annahme der Bundesregierung rechtfertigt, dass mit der neuen GGO die Verringerung der Regelungsdichte gelungen sei. Von Interesse ist für die Fraktion unter anderem auch, wer darüber entscheidet, ob im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens eine Stellungnahme der Länder oder der kommunalen Spitzenverbände eingeholt wird, welche Kriterien für die Auswahl der zu befragenden Institutionen zugrunde liegen und wer die dazu erhaltenen Informationen auswertet.