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276/2003
Stand: 11.12.2003
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Grundfreiheiten der Kriegsgefangenen in Guantanamo Bay wahren

Menschenrechte und Humanitäre Hilfe/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Der Bundestag fordert die Regierung auf, öffentlich zu erklären, dass es sich nach Ansicht der Bundesrepublik Deutschland bei den Gefangenen in Guantanamo Bay zumindest solange um Kriegsgefangenen handeln muss, bis ein kompetentes Gericht ihren Status nach dem Völkerrecht festgestellt hat. Selbst danach müsse in jedem Fall sichergestellt sein, dass das Recht jedes Einzelnen auf ein faires Gerichtsverfahren unter Beachtung der grundlegenden Rechtsgarantien besteht. Dies schreibt die FDP in einem Antrag ( 15/2175). Gemeinsam mit den europäischen Partnern müsse die Regierung gegenüber den USA noch stärker darauf dringen, dass bei der Behandlung der Gefangenen in Guantanamo Bay die humanitären und menschenrechtlichen Mindeststandards eingehalten werden. Dies gelte insbesondere für das Recht auf menschenwürdige Behandlung und eine faires Verfahren. Die Bundesregierung solle das Thema auf der nächsten Sitzung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (UN) auf die Tagesordnung setzen lassen und auch bei der UN-Generalversammlung in dieser Hinsicht aktiv werden. Gemeinsam mit anderen Staaten müsse darauf hingearbeitet werden, dass die Frage der rechtlichen Grauzone, die von den USA bei der Behandlung der Inhaftierten in Guantanamo Bay in Anspruch genommen werde, so schnell und so effektiv wie möglich in den einschlägigen völkerrechtlichen Instrumenten geklärt wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_276/07
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