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283/2003
Stand: 19.12.2003
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Kommunen nicht gegenüber den Agenturen für Arbeit benachteiligen

Wirtschaft und Arbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP fordern die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag ( 15/2264) auf, bis Ende Februar einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass die Kommunen bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nicht gegenüber den Agenturen für Arbeit benachteiligt werden. Mit dem Hartz-IV-Gesetz würden die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige in einem neuen Leistungssystem, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zusammengeführt. Dies werde nur gelingen, wenn sowohl die Agenturen für Arbeit als auch die kreisfreien Städte und Kreise bei der Umsetzung kooperieren. Das Gesetz sehe die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in den Job-Centern vor. Darüber hinaus räume es den kreisfreien Städten und Kreisen die Wahlmöglichkeit ein, ab dem 1. Januar 2005 anstelle der Agenturen für Arbeit auch deren Aufgaben, und damit alle Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, wahrzunehmen. Die Fraktionen plädieren für eine "faire und gleichberechtigte Lösung", die sicherstellt, dass die dazu optierenden Kommunen nicht gegenüber den Agenturen für Arbeit benachteiligt werden.

Die Fraktionen schlagen vor, dass die kommunalen Träger gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium bis spätestens Ende August 2004 von der Wahlmöglichkeit Gebrauch machen. Sollte das Bundesgesetz nicht bis Ende April in Kraft getreten sein, wären die Fristen zu ändern. Die Erklärung der kommunalen Träger müsse die Verpflichtung enthalten, anstelle der Agentur für Arbeit alle Aufgaben bis mindestens Ende 2009 wahrzunehmen. Künftig, erstmals 2006, könnten die kommunalen Träger alle drei Jahre jeweils zum 31. März mit Wirkung vom 1. Januar des Folgejahres und mit Bindung für fünf Jahre von der Option Gebrauch machen.

Die Fraktionen fordern ferner, die Bundesagentur müsse den kommunalen Trägern alle notwendigen Daten und Unterlagen zur Verfügung stellen und die Agenturen für Arbeit zu einer engen Zusammenarbeit mit den Kommunen verpflichtet werden. Die Länder sollten in eigener Finanzverantwortung ergänzende arbeitsmarktpolitische Initiativen ergreifen können. Im Übrigen solle der Bund den kommunalen Trägern für die anstelle der Agenturen für Arbeit wahrgenommenen Aufgaben Fallpauschalen für die Eingliederungsleistungen und die Verwaltungskosten zahlen. Er solle auch die Kosten für das Arbeitslosengeld II beziehungsweise das Sozialgeld erstatten. Die Bundesagentur für Arbeit sei mit der Auszahlung der Mittel an die Kommunen zu beauftragen, heißt es in dem Antrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_283/03
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