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015/2004
Stand: 21.01.2004
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"Neue Härtefallregelung des EEG begünstigt mehr Unternehmen"

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die im Gesetzentwurf der Regierung zur Novellierung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) vorgesehene Härtefallregelung begünstigt eine viel größere Zahl von Unternehmen als bisher. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 15/2370) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/2036). So würden den Planungen zu Folge die Grenzen für Unternehmer deutlich reduziert. Die Mindestabnahmemenge werde von 100 auf 10 Gigawattstunden reduziert und das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung von 20 auf 15 Prozent verringert. Somit sei ein tragfähiger Kompromiss zwischen den Interessen der besonders stromintensiven Unternehmen einerseits und denen der kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie der Haushalte andererseits gefunden worden, erklärt die Regierung weiter. Im Rahmen der Gesamtnovelle des EEG werde darüber hinaus die zeitliche Befristung der Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen aufgehoben. Zur bisherigen Härtefallregelung heißt es, bisher seien 40 Anträge von stromintensiven Unternehmen positiv beschieden worden. Ein Antrag sei abgelehnt und drei Anträge zurückgenommen worden. Im Rahmen der positiven Entscheidungen über die Anträge zur Anwendung der Härtefallregelung würden die Unternehmen um rund 84 Millionen Euro entlastet. Die positiven Bescheide ergingen den Angaben zufolge an jeweils 13 Unternehmen der chemischen- und der Stahlindustrie, 8 der Metallindustrie und 2 der Papierbranche und der Zementindustrie. Laut Antwort prognostiziert der Verband der Netzbetreiber für das vergangene Jahr eine Gesamteinspeisung an EEG-Strom von etwas mehr als 29 Milliarden Kilowattstunden und eine durchschnittliche Vergütung von 8,91 Cent pro Kilowattstunde, was einem Gesamtvolumen von rund 2,6 Milliarden Euro entspreche. Die Regierung erläutert weiter, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setze fünf Mitarbeiter für die Bearbeitung der Anträge ein. Nach der Erweiterung der Härtefallklausel sei künftig mit einem höheren Antragsvolumen zu rechnen. Die Verwaltungskosten der Behörde beziffert die Regierung nach einer vorläufigen Berechnung auf etwa 130.000 Euro.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_015/06
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