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047/2004
Stand: 23.02.2004
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Nur geringe Zunahme der Vollzeitpflege und der Heimerziehung

Familie/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Kosten für so genannte familienersetzende Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sind zwischen 1991 und 2000 nur moderat gestiegen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Anwort ( 15/2525) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/2431). So seien die Fallzahlen der Vollzeitpflege um vier Prozent, die der Heimerziehung und der sonstigen betreuten Wohnformen um sieben Prozent gestiegen. Mehr als verdreifacht hätten sich dagegen die Fallzahlen für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Diese Hilfe mit einer Fallzahl von 4.140 im Jahre 2000 spiele gegenüber der Heimerziehung (95.070 Fälle) jedoch nur eine geringe Rolle. Die durchschnittlichen Ausgaben für die Heimerziehung und für sonstige betreute Wohnformen seien in den Flächenländern in Westdeutschland von 31.647 Euro im Jahre 1995 auf 32.850 Euro und in den ostdeutschen Flächenländern von 22.084 Euro auf 24.495 Euro gestiegen. In den Stadtstaaten seien die durchschnittlichen Fallkosten auf 39.680 Euro gewachsen. Die deutlichen Erhöhungen in den ostdeutschen Flächenländern um elf Prozent führt die Regierung auf Standardanpassungen zurück. Die Zunahme in den Stadtstaaten um sechs Prozent sei wahrscheinlich auf die wenig differenzierte Erfassung der einzelnen Hilfearten zurückzuführen.

Insgesamt hätten sich die Ausgaben für die Vollzeitpflege im Jahre 2002 auf 570 Millionen Euro belaufen (1992: 400 Millionen Euro). Die Differenz führt die Regierung auf die allgemeine Preissteigerung von 20 Prozent, den Aufbau dieser Hilfeart in Ostdeutschland sowie den Ausbau verschiedener Formen der qualifizierten Vollzeitpflege zurück. Die Ausgaben für Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen hätten sich 2002 auf 2,54 Milliarden Euro belaufen gegenüber 1,67 Milliarden Euro 1992. Dies entspreche einer Ausgabensteigerung von 52,5 Prozent. Die Steigerung vor allem zwischen 1992 und 1997 sei darauf zurückzuführen, dass aufgrund der Pflegesatzdeckelung ein Finanzierungsstau entstanden sei, der 1999 mit neuen Regelungen ausgeglichen worden sei. Der Anteil der Heimerziehung an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe belaufe sich auf 12,6 Prozent. Innerhalb von zehn Jahren habe er sich um 0,9 Prozentpunkte erhöht. Im Westen sei der Anteil von 14,2 auf 13 Prozent zurückgegangen, im Osten habe er 2002 bei 11,1 Prozent gelegen. Den Anstieg der Kosten bei der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung von 27,5 Millionen Euro 1992 auf 95 Millionen Euro 2002 führt die Regierung darauf zurück, dass diese Hilfeart erst im Laufe der 90er Jahre ausgebaut worden sei. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe habe sich entsprechend von 0,2 auf 0,47 Prozent mehr als verdoppelt. Der Ausgabenanteil sei im Osten deutlich geringer als im Westen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_047/06
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