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073/2004
Stand: 18.03.2004
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Über "Wahrheit und Klarheit" der Arbeitsmarktstatistik Auskunft geben

Wirtschaft und Arbeit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Nach der "Wahrheit und Klarheit" der Arbeitsmarktstatistik erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleine Anfrage ( 15/2709). Aufgrund von Änderungen der Bundesgesetze sowie entsprechender Verordnungen für die Bundesagentur für Arbeit (BA) habe sich die Differenz zwischen den Daten der Internationalen Arbeitsorganisation und der deutschen Statistik in den letzten Jahren verringert. Die Arbeitslosenstatik der BA nähere sich somit an die Erwerbslosenstatistik nach der EU-Statistikbehörde Eurostat an, die auch vom Statistischen Bundesamt ermittelt werde. Während im September 1998 die Differenz zwischen der Arbeitslosenquote (10,3 Prozent) und der Erwerbslosenquote (8,8 Prozent) noch 1,5 Prozentpunkte betragen habe, habe sie im September 2003 als Differenz zwischen 10,1 Prozent Arbeitslosen- und 9,3 Prozent Erwerbslosenquote bei nur noch 0,8 Prozentpunkten gelegen. Dieser geringere Quotenunterschied um 0,7 Prozentpunkte in den letzten fünf Jahren entspreche rund 300.000 Arbeitslosen.

Die Regierung soll sagen, wie viele Menschen insgesamt und wie viele Jugendliche unter 25 Jahren sich in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik befinden. Sie soll ferner die Verringerung des Abstandes zwischen der Arbeitslosen- und Erwerbslosenquote in den letzten fünf Jahren erklären und sagen, wie viele Personen bis Ende 2003 Anstellung in einer Personal-Service-Agentur gefunden haben. Von Interesse ist auch, wie viele Frührentner, die wegen Arbeitslosigkeit von der Rentenversicherung übernommen wurden, Ende 2003 nicht mehr in der offiziellen Arbeitslosenquote geführt wurden. Die Abgeordneten wollen zudem wissen, ob die Regierung eine weitergehende Veränderung der Arbeitslosenstatistik hin zu einer Erwerbslosenstatistik plant und wie die unterschiedliche Entwicklung von Arbeitslosigkeit, Erwerbslosigkeit, Erwerbstätigkeit sowie Arbeitsvolumen "realitätsnah" in der Öffentlichkeit dargestellt werden kann.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_073/08
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