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096/2004
Stand: 08.04.2004
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Folgen der Ausbildungsabgabe für die Kommunen skizzieren

Bildung und Forschung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Nach den Folgen eines Berufsausbildungssicherungsgesetzes für die Bundesregierung und die Kommunen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/2876). Die Diskussion um die Einführung einer Ausbildungsabgabe im Entwurf eines Berufsausbildungssicherungsgesetzes ( 15/2820) habe sich durch die möglichen finanziellen Folgen für die Wirtschaft, aber auch für die Verwaltung weiter verschärft. Die Absicht der Regierung, ein solches Gesetz ohne Einschaltung der Landesbehörden umzusetzen, weite die Aufgaben des Bundesverwaltungsamtes erheblich aus und ziehe einen Personalmehrbedarf von mehreren 100 Stellen nach sich.

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Die Regierung soll sagen, welche Ausbildungsquote die Bundesbehörden insgesamt erfüllen und wie hoch die Ausbildungsquoten für die einzelnen Behörden sind. Die Abgeordneten fragen zudem, in welcher Höhe die Bundesregierung die Ausbildungsplatzabgabe entrichten müsste und welche Ausbildungsquoten alle Bundesbehörden mit mindestens 500 Mitarbeitern erfüllen. Schließlich soll die Regierung auch die Steuerausfälle aufgrund der Abgabe für den Bund, die Länder und die Kommunen beziffern. Darüber hinaus soll sie mitteilen, mit welchen Kosten wegen der erforderlichen Einstellung von Mitarbeitern im Bundesverwaltungsamt zu rechnen ist, welche die einzelnen Betriebe auf ihre Ausbildungsquoten hin überprüfen sollen. Ebenso soll die Regierung die Kosten für die Kommunen aufgrund des vorgesehenen Gesetzes insgesamt benennen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_096/09
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