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098/2004
Stand: 14.04.2004
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Gegen Antrag auf Verwendung menschlicher Embryonen Klage prüfen

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Sollte die Europäische Kommission im Brüssel einen Antrag, der die Verwendung menschlicher Embryonen vorsieht, bewilligen, nachdem der Programmausschuss oder der Ministerrat dagegen keine Einwände geltend gemacht hat, wird die Bundesregierung rechtliche Schritte prüfen. In Frage käme gegebenenfalls eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/2865) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/2703) mit. Da diese Bewilligung aber aufgrund eines gültigen Rechtsaktes der Gemeinschaft und unter Beachtung der gültigen rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaates, in dem die Förderung erfolgen würde, wären die Erfolgaussichten für eine derartige Klage "als gering einzuschätzen". Die Bundesregierung teilt im Übrigen mit, sie werde sich aktiv auf der Grundlage der bisherigen Verhandlungslinien für eine Regelung auf der Ebene der Europäischen Union einsetzen, die das Schutzniveau für Embryonen so weitgehend wie möglich aufgreife, wie es im Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz zum Ausdruck komme. Die Entscheidung hierüber werde aber letztlich nicht von der Bundesregierung alleine, sondern von der Mehrheit von allen Mitgliedsstaaten im Rat verantwortet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_098/01
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