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110/2004
Stand: 28.04.2004
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Experten lehnen Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ab

Haushaltsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/HAU) Die Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), wie von der Bundesregierung in einem Gesetzentwurf ( 15/2720) vorgesehen, wird von Experten und Sachverständigen überwiegend abgelehnt. Dies wurde anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am Mittwochvormittag deutlich. Mit der BImA, so die Regierung, sollen für den Bereich der Bundesvermögensverwaltung neue Rahmenbedingungen für ein wertorientiertes, wirtschaftliches und ganzheitliches Immobilienmanagement geschaffen werden, um eine Effizienzsteigerung zu erreichen. Dazu werde eine neue Organisationsform benötigt, die sich durch flache Hierarchien auszeichne und schnelle Entscheidungswege ermögliche. Nach Ansicht der Experten sei eine Steigerung der Effizienz im Bereich der Bundesvermögensverwaltung durchaus anzustreben, der vorliegende Gesetzentwurf sei dabei jedoch nicht zielführend.

Norbert Hauser, Vizepräsident des Bundesrechnungshofs, begrüßte grundsätzlich die Bemühungen, Schwachstellen bei der Bundesvermögensverwaltung zu beseitigen. Zweifel bestünden jedoch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der beabsichtigten Gründung, da die Anstalt ihre Sach- und Finanzausstattung vom Bund erhalte, ohne dass für sie ein Anreiz zu besserer Aufgabenerfüllung im Vergleich zu der bisherigen Aufgabenorganisation erkennbar sei. Eine klare Zielstellung sei in dem Entwurf ebenfalls nicht zu erkennen. Wolle man nur einen schnellen Abverkauf der Bundesimmobilien gewährleisten, so Hauser, bräuchte man keine neue Anstalt zu gründen. Auch Markus Beyersdorff von der Universität Leipzig bemängelte die fehlende "generelle Zielsetzung". Statt wichtige Ziele zuzuweisen, würden lediglich die Aufgaben der Bundesvermögensverwaltung komplett auf die BImA übertragen. Durch diese bloße Aufgabenübertragung entstünde jedoch noch kein "unternehmerischer Betrieb". Wolle man ein eigenverantwortliches, betriebswirtschaftliches Unternehmen schaffen, müsse man diesem auch die Freiheit im Handeln geben, forderte er.

Für Wolfgang Brunner von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ist eine Verwaltungsoptimierung die bessere Alternative zu einer Neugründung, mit der lediglich die Rechtsform geändert würde. Der Verwaltungsaufbau der geplanten BImA lasse weder abgeflachte Hierarchien, noch eine Vereinfachung von Verwaltungsabläufen erkennen. Strukturell sei daher kein Effizienzgewinn zu erwarten. Abgesehen davon gebe es auch kein Personalkonzept, kritisierte er. Ohne motiviertes und engagiertes Personal könne jedoch der Verwaltungsumbau nur schwerlich gelingen. Dem schloss sich auch der Bundesvorsitzende des Verbandes der Beschäftigten der oberen und obersten Bundesbehörde, Rainer Schwierczinski, an. Er sieht mit dem Entwurf lediglich das Ziel verfolgt, einen nicht unerheblichen Personalabbau innerhalb kurzer Zeit zu realisieren. Dieses sogenannte Modernisierungsprojekt werde auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen, erklärte er. Als "verfassungskonform" schätzte Professor Ulrich Häde von der Europa-Universität Frankfurt/Oder die Vorlage ein. Dem Bund stehe die Gesetzgebungskompetenz für das Gesetz zu. Es enthalte keine zustimmungspflichtigen Vorschriften und bedürfe daher auch nicht der Zustimmung des Bundesrates. Auch die Verlagerung von Kompetenzen vom Parlament zum Bundesfinanzministerium schätzte der Experte als "verfassungsrechtlich unbedenklich" ein, da schließlich das Parlament selber darüber entscheide.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_110/06
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