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126/2004
Stand: 07.05.2004
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Abweichende Kündigungsschutzregelungen für Ostdeutschland zulassen

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung soll nach den Vorstellungen der CDU/CSU-Fraktion eine Neuregelung des Kündigungsschutzes bei Neueinstellungen in Ostdeutschland zulassen. Auch eine der Produktivität, der Arbeitslosigkeit und der Arbeitsmarktnachfrage angemessene Lohnfindung in den neuen Bundesländern ist Teil eines Forderungskataloges, den die Unionsabgeordneten in ihrem Antrag ( 15/3047) formulieren. Zur Begründung ihrer Forderungen führen sie an, dass mehr Beschäftigung nur dann möglich sei, wenn sich die Löhne konsequent am Niveau der Produktivität orientierten und dabei "nach unten und oben" stärker ausdifferenziert werden könnten. Gerade der technische Fortschritt ist in ihren Augen von entscheidender Bedeutung, um nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe sondern auch hohe Löhne zu erhalten und zu stärken. Eine von ihnen für den Aufbau Ost geforderte "neue strategische Justierung" betreffe deshalb insbesondere den Arbeitsmarkt in den neuen Ländern. Dieser habe eine Schlüsselfunktion für die Bewältigung des Strukturwandels. Kündigungsschutzbestimmungen dürften nicht den Nebeneffekt haben, dass sie im Ergebnis zu mehr Überstunden und weniger Neueinstellungen führten, so die Abgeordneten.

Des Weiteren setzt die Union bei ihrer "neuen strategischen Justierung" auf eine Fortführung der für den Zeitraum bis 2019 zugesagten Solidarpaktmittel in Höhe von über 156 Milliarden Euro. Auch solle sich die Bundesregierung dafür stark machen, dass die ostdeutschen Länder weiterhin als "Ziel-1-Gebiete" und somit als förderungswürdig eingestuft werden. Bei entsprechenden Verhandlungen der Europäischen Union für den Zeitraum 2007 bis 2013 müsse es darum gehen, damit verbundene beihilferechtliche Spielräume für Investitionen zu erwirken. Debatten über die Einrichtung von so genannten Sonderwirtschaftszonen für Ostdeutschland erteilt die Fraktion eine Absage. Stattdessen möchte sie den neuen Ländern wesentlich größere Handlungsspielräume gewähren, damit diese etwa in Bereichen des Planungs- und Genehmigungsrechtes, zumindest zeitlich begrenzt, vom Bundesrecht abweichen und eigene Regelungen schaffen könnten. So sich diese Regelungen bewähren, sollten sie auf das gesamte Bundesgebiet übertragen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_126/02
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