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131/2004
Stand: 17.05.2004
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Regierung soll Novelle der tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften vorlegen

Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Der Bundesregierung ist aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Novelle der tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) vorzulegen. Dies fordert die CDU/CSU in einem Antrag ( 15/3112). Zur Begründung heißt es, frühere Novellierungen des AMG hätten die Anwender, also praktische Tierärzte, Landwirte und andere Tierhalter, angesichts der tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften vor große Probleme gestellt. Die durch der Novellierung geltenden Regelungen seien geprägt von "großer Praxisferne"; sie seien technisch und organisatorisch nicht praktikabel, bürokratisch überzogen und verursachten unnötige Kosten, so die Union. Die Fraktion hält es deshalb für notwendig, die Vorschriften über Fütterungsarzneimittel und die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte zu überarbeiten. Die beispielsweise im AMG festgelegte Sieben-Tage-Regelung sei zu ersetzen, so die CDU/CSU. Im AMG ist unter anderem vorgesehen, dass der Tierarzt Fütterungsarzneimittel nur verschreiben darf, soweit verschreibungspflichtige Arzneimittel-Vormischungen enthalten sind, sie zur Anwendung innerhalb der auf die Abgaben folgenden sieben Tage bestimmt sind, sofern die Zulassungsbedingungen nicht eine längere Anwendungsdauer vorsehen.

Eine reine Veränderung der zeitlichen Anforderungen halten die Abgeordneten für nicht akzeptabel, da keine starre Frist der Vielfalt der Tiererkrankungen und deren Verläufen gerecht werden könne. Um einer etwaigen Vorratshaltung von Tierarzneimitteln in den landwirtschaftlichen Betrieben vorzubeugen und eine einfache, aber effiziente Überwachung gewährleisten zu können, stelle die Einführung von tierärztlichen Behandlungsplänen ein geeignetes Instrument dar, so die Fraktion.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_131/03
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