Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 2004 > 138 >
138/2004
Stand: 26.05.2004
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Übertragung von Zuständigkeiten auf die Sozialgerichte regeln

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Zur Übertragung der Zuständigkeit für Streitigkeiten über Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende und von Sozialhilfeangelegenheiten auf die Sozialgerichte hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 15/3169) vorgelegt, der aus Sicht der Regierung die notwendigen Folgeregelungen enthält. Außerdem eröffne er den Ländern im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts die Möglichkeit, Aufgaben der Sozialgerichtsbarkeit von besonderen Spruchkörpern der Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit wahrnehmen zu lassen. Diese Option sei nur solange erforderlich, bis durch entsprechende Personalmaßnahmen wie beispielsweise Neueinstellungen und Versetzungen von Richtern die Aufgaben bei den Sozialgerichten selbst wahrgenommen werden können. Die Bundesrat hat am 14. Mai verlangt, das Gesetz bedürfe seiner Zustimmung. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_138/08
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Sabrina Sperlich, Siegfried Wolf