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167/2004
Stand: 25.06.2004
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Ermäßigte Umsatzsteuer auf das Notwendige und Lebenswichtige beschränken

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat das Ziel, den Anwendungsbereich für die ermäßigten Umsatzsteuersätze auf "notwendige und lebenswichtige Güter und Dienstleistungen" zu beschränken. Alles andere wäre weder steuer- noch haushaltspolitisch zu vertreten, heißt es in ihrer Antwort ( 15/3380) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3243). Die Regierung beabsichtigt nach eigenen Angaben derzeit nicht, eine Änderung der ermäßigt besteuerten Waren und Dienstleistungen vorzuschlagen. Die ermäßigt besteuerten Lieferungen und sonstigen Leistungen tragen der Antwort zufolge jährlich mit rund 13 Milliarden Euro zum Umsatzsteueraufkommen bei. Wie es weiter heißt, hat die Regierung die Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für arbeitsintensive Dienstleistungen von Anfang an abgelehnt, weil sie bezweifelt, dass dadurch die angestrebten Ziele, neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Schwarzarbeit einzudämmen, erreicht werden können. Sie sieht ihre Auffassung vor allem durch einen Bericht der EU-Kommission über

die Auswirkungen des Experiments der Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen in der EU bestätigt, der auf Berichten der an dem Experiment teilnehmenden Mitgliedstaaten beruhe.

Die Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsumsätze lehnt die Regierung nach eigener Aussage ab. Die in der EU angewandten Steuersätze auf Hotelbeherbergungen schwanken den Angaben zufolge zwischen drei Prozent in Luxemburg und 25 Prozent in Dänemark. Daneben hätten aber nur die Slowakei mit 19 Prozent und Großbritannien mit 17,5 Prozent einen höheren Satz als Deutschland mit 16 Prozent, wobei allerdings aus Polen und Ungarn keine Angaben vorlägen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_167/02
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