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174/2004
Stand: 30.06.2004
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Menschenrechtliche Lage in Afghanistan nach wie vor nicht zufriedenstellend

Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

Berlin: (hib/BOB) Ein Vertreter des Auswärtigen Amtes hat am Mittwochnachmittag vor dem zuständigen Ausschuss betont, die menschenrechtliche Lage in Afghanistan sei nach wie vor "nicht zufriedenstellend". Dies gelte zum Beispiel für die Situation der Frauen und die Zustände in den Gefängnissen. Die humanitäre Lage sei vor allem im Süden Afghanistans angespannt. Die mangelnde Versorgung mit Trinkwasser sei dort besonders bemerkbar. Die Säuglingssterblichkeit in dem Land sei eine der höchsten der Welt. Zur Todesstrafe bemerkte der Regierungsvertreter, entscheidende Akteure in der afghanischen Politik, vor allem im konservativen Lager, sowie der große Teil der Bevölkerung seien für die Exekution bestimmter Gefangener. Auch der afghanische Präsident Hamid Karzai tendiere in diese Richtung. Eine Hinrichtung sei seit Ende des Taliban-Regimes bekannt geworden. 16 zum Tode verurteilte Häftlinge säßen in den Gefängnissen. Es gebe eine aus deutscher Sicht bedenkliche Informationspolitik der afghanischen Regierung. Dringend erforderlich sei es, auf die Förderung rechtsstaatlicher Prinzipien zu dringen.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen wiesen übereinstimmend auf eine Konferenz der Innenminister Anfang Juli dieses Jahres hin. Danach könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Afghanen, die nach Deutschland geflohen seien, zurückgeschickt würden. In Afghanistan sei die Lage aber alles andere als stabil. Die Bundesregierung nannte die Rückführungsdiskussion "sehr komplex". Innenminister Otto Schily (SPD) habe Recht, wenn er sage, irgendwann gebe es angesichts der zunehmenden Stabilisierung Afghanistans keinen Grund mehr, die Flüchtlinge nicht in ihre Heimat zurück zu schicken. Die CDU/CSU wies auf die stellenweise unkoordinierte humanitäre Hilfe hin. Die Regierung räumte ein, eine bessere Koordination sei stellenweise erforderlich.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_174/02
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