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179/2004
Stand: 06.07.2004
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Fahrzeuge des Schaustellergewerbes nur einmal jährlich prüfen

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Schaustellerfahrzeuge sollen sich nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion nur einer jährlichen Prüfung unterzogen werden. In ihrem Antrag ( 15/3490) verlangt die Union eine Zusammenlegung von Hauptuntersuchung und Sicherheitsüberprüfungen zu einer jährlichen Prüfung für die Fahrzeuge des Schaustellergewerbes und eine Prüfung für den landwirtschaftlichen Zweig im gleichen Sinne. Bislang müssten Arbeitsmaschinen und Hänger mit einer hohen zuverlässigen Gesamtmasse alle zwölf Monate zur Hauptuntersuchung und nach zwei Jahren alle sechs Monate zur Sicherheitsüberprüfung. Aufgrund der hohen Laufleistung dieser Fahrzeuge diene dies der Verkehrssicherheit. Für das Schaustellergewerbe gelte allerdings, dass die Fahrzeuge nicht ganzjährig im Einsatz seien, sondern insbesondere im Winterhalbjahr drei bis vier Monate im Winterquartier verblieben. Zwar könnten die Sicherheitsüberprüfungen für die Schausteller auch um einen Monat vorgezogen beziehungsweise um drei Monate verlängert werden, dies sei jedoch nicht ausreichend, da vielfach die Sicherheit vor dem Einrücken in das Winterquartier überprüft werde und anschließend sofort zum Saisonauftakt im Frühjahr wieder fällig sei. Die Abgeordneten bewerten dies als eine Überreglementierung und fordern deshalb, die Hauptuntersuchung und Sicherheitsüberprüfung alle zwölf Monate zusammenzulegen, möglichst vor dem Saisonauftakt im Frühjahr.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_179/04
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