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180/2004
Stand: 07.07.2004
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Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung soll es möglich sein, die Art der Kostenerstattung frei zu wählen. Seit der Gesundheitsreform können auch gesetzlich Versicherte die Kostenerstattung wählen, die bis dahin nur den freiwillig Versicherten offen stand. In einem Antrag ( 15/3511) begrüßt die FDP grundsätzlich diesen Schritt, beklagt aber, dass eine Personengruppe deutlich schlechter gestellt werde als zuvor. So sei es nun nicht mehr möglich, einen Nicht-Vertragsarzt im Rahmen der Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen. Nach Meinung der FDP muss es aber möglich sein, die Kosten vom Vertragsarzt wie auch die vom Nicht-Vertragsarzt mit der Krankenkasse abzurechnen. Die Gemeinschaft der Versicherten werde vor Überforderung geschützt, da die Kassen nur die Kosten übernehmen, die bei einer vertragsärztlichen Behandlung im Rahmen der Sachleistung angefallen wären. Die Abgeordneten argumentieren, zu einem autonomen Patienten gehöre auch die Möglichkeit, die eigene Krankheit und die Arztwahl im eigenen Sinne zu managen. Falls nötig, müsse sich der Patient von den Krankenkassen beraten lassen können. Eine Zwangsberatung vor Inanspruchnahme des Kostenerstattungsprinzips lehnt die Fraktion ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_180/04
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