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189/2004
Stand: 21.07.2004
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Keine Freistellung der Oldtimer von der Abgasuntersuchung geplant

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung plant keine Änderung der steuerlichen Behandlung von Oldtimerfahrzeugen. Die kraftfahrzeugsteuerliche Belastung dieser Fahrzeuge sei "maßvoll", schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 15/3603) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/3515. Der Schadstoffausstoß eines Kraftfahrzeugs könne durch emissionsrelevante Fehleinstellungen oder Defekte auch bei geringer jährlicher Fahrleistung erheblich über das erträgliche Maß ansteigen. Deshalb halte es die Bundesregierung für sachgerecht, dass Fahrzeuge, die ein bestimmtes Abgasverhalten aufweisen müssen, auf Dauer, das heißt unabhängig von ihrem Alter, das Abgasuntersuchungspflicht unterliegen, heißt es weiter.

Die Regierung plane darüber hinaus - anders von der CDU/CSU-Fraktion behauptet - keine Kraftfahrzeugsteuerreform 2006. Eine Aufhebung des Wochenendfahrverbots für Lastkraftwagen (Lkw) mit Oldtimerkennzeichen sei nicht geplant. Eine derartige Freistellung von Oldtimerfahrzeugen könnte als willkürlich angesehen werden und gleich gelagerte Forderungen anderer Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen. Zudem wäre eine generelle Freistellung der Oldtimerverkehre vom Lkw-Fahrverbot ein "falsches politisches Signal" angesichts der Diskussion in der EU über die Beibehaltung, Aufweichung oder sogar Aufhebung bestehender Wochenendfahrverbote für schwere Lkws.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_189/04
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