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189/2004
Stand: 21.07.2004
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Koalition will Informationsfreiheitsgesetz noch in diesem Jahr einbringen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr einen Entwurf zum Informationsfreiheitsgesetz einbringen. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 15/3585) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/3521). Die Liberalen hatten sich in ihrer Anfrage auf die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen bezogen. Danach sollte ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt werden, um die Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen. Laut Antwort sollen alle Behörden des Bundes zur Herausgabe oder Gestattung von Einsichtnahme in Dokumente verpflichtet und grundsätzlich alle amtlichen Informationen erfasst werden. Durch besondere Regelungen will die Bundesregierung dabei den Schutz personenbezogener Daten sowie den Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sicher stellen. Bestimmte Verwaltungsvorgänge, Informationen oder Dokumente sollen aber grundsätzlich von der Herausgabe oder Einsichtnahme ausgenommen sein können. Vor der Herausgabe von Dokumenten oder einer Einsichtnahme soll die jeweils zuständige Behörde prüfen, ob Datenschutzbelange berührt sind. Für die Herausgabe von Dokumenten oder deren Einsichtnahme sollen Gebühren oder Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich an der bestehenden Umweltinformationskostenverordnung orientieren soll. Durch eine Internetklausel sollen die Behörden angehalten werden, geeignete Informationen in elektronischer Form allgemein zugänglich zu machen, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_189/07
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