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191/2004
Stand: 27.07.2004
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Kerosinsteuer-Privileg der gewerblichen Luftfahrt kostet 373 Millionen Euro

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Mindereinnahmen, die sich aus der Mineralölsteuerbefreiung für den innerdeutschen Flugverkehr ergeben, haben im vergangenen Jahr rund 373 Millionen Euro betragen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 15/3622) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3525) hervor. Angaben zu den möglichen Mehreinnahmen bei Einführung einer Kerosinbesteuerung innerdeutscher Flüge könnten jedoch nicht gemacht werden, weil der Bundesregierung derzeit kein Konzept vorliege, wie eine Kerosinsteuer für Inlandsflüge im Einzelnen auszugestalten wäre. Nach Kenntnis der Regierung hat derzeit noch kein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Kerosinbesteuerung auf Inlandsflüge eingeführt. Sollte eine Kerosinsteuer nur auf innerdeutsche Flüge angewendet werden, wären handelspolitische Auseinandersetzungen nach Auffassung der Regierung nicht zu erwarten. Bei einer Aufhebung der Steuerbefreiung für Kerosin würde sich der kraftstoffbezogene Kostennachteil der Schiene gegenüber dem Luftverkehr verringern, sodass von einer Stärkung der Wettbewerbsposition der Schiene ausgegangen werden könnte. Die Tatsache, dass die Verkehrsträger Straße und Schiene Kraftstoffe und Strom verwenden, die der Energiesteuer unterliegen, während Kerosin in der gewerblichen Luftfahrt von der Mineralölsteuer befreit sei, stellt nach Regierungsangaben einen Kostennachteil für die erstgenannten Verkehrsträger dar.

Auf EU-Ebene habe Deutschland erreicht, dass die Europäische Kommission die Steuerbefreiung für den Flugverkehr überprüfen will. Ein entsprechender Richtlinienvorschlag sei für 2005 angekündigt. Vor diesem Hintergrund werde sich die Regierung wie bisher dafür einsetzen, die Steuerbefreiung aufzuheben. Konkrete Zeitpläne gebe es allerdings nicht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_191/01
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