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238/2004
Stand: 05.10.2004
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Union fordert ein gemeinsames Zentrum zur Terrorismusbekämpfung

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Ein gemeinsames Zentrum zur Terrorismusbekämpfung (GZT) fordert die CDU/CSU in einem Antrag ( 15/3805). Sie erklärt, die Bedrohung - insbesondere durch islamistischen Terrorismus - übersteige alles, was bisher in Deutschland an Vergleichbarem zu bewältigen gewesen sei. Es sei daher notwendig, die Sicherheitsarchitektur dieser Bedrohungslage anzupassen. Die föderale und dezentrale Struktur der Sicherheitsbehörden stehe dabei grundsätzlich nicht zur Diskussion, weil sich dieser Aufbau bewährt habe und die Schwächen im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus "woanders liegen". Größte Schwachpunkte seien danach der mangelnde Informationsaustausch sowie die unzureichende Koordination des Vorgehens zwischen den zuständigen Bundes- und Landesbehörden. Das von der Regierung eingerichtete "Information Board" und die Verstärkung turnusmäßiger Besprechungen würden der Bedrohung und Professionalität der terroristischen Szene in keiner Weise gerecht. Gleiches gelte für das von der Bundesregierung angedachte Weisungsrecht von Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz gegenüber den Sicherheitsbehörden der Länder. Mängel im Informationsaustausch ließen sich nicht durch Weisungen lösen.

Mit der Errichtung eines ständig besetzten Lagezentrums, der Erstellung eines gemeinsamen Lagebildes, der Sicherstellung schneller Reaktionen auf Gefährdungslagen und der Unterstützung bei polizeilicher und nachrichtendienstlichen Ermittlungen "(ohne eigene Ermittlungskompetenz)" soll das GZT bei der Koordination von Einsätzen und Überwachungsmaßnahmen "mitwirken". Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und die Festlegung der Überwachungsintensität bleibt dabei in der Verantwortung der Länder, während die Verantwortung für die Errichtung und dem Betrieb Vorstellungen der Union beim Bund liegen soll. Die Länder würden sich "grundsätzlich mit Verbindungsbeamten beteiligen", heißt es Antrag.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_238/03
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