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250/2004
Stand: 20.10.2004
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Nach Konfliktende Abhilfemaßnahmen gegen explosive Kampfmittel schaffen

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Nach dem Ende von Konflikten sollen Abhilfemaßnahmen in Bezug auf nicht zur Wirkung gelangte und aufgegebene explosive Kampfmittel eingeführt werden. Damit werden im Rahmen des Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen erstmals rechtlich verbindliche Regelungen, die grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Waffenarbeit abzielen, mit freiwilligen vorbeugenden Maßnahmen verbunden. Dies ist Inhalt eines Gesetzentwurfes ( 15/3937), mit dem das so genannte Protokoll V der Vertragsstaatenkonferenz vom 28. November 2003 in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Das Protokoll trägt laut Regierung der Erkenntnis Rechnung, dass explosive Kampfmittelrückstände nach Konflikten schwerwiegende humanitäre Probleme verursachen. Es regele Abhilfemaßnahmen allgemeiner Art, deren Anwendung nach dem Ende von Konflikten die Gefahren und Wirkungen explosiver Kampfmittelrückstände auf ein Mindestmaß beschränken. Außerdem sollten durch die in einem technischen Anhang niedergelegten freiwilligen Verfahren zur Verbesserung der Verlässlichkeit von Munition allgemeine Vorbeugungsmaßnahmen gefördert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_250/06
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