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254/2004
Stand: 22.10.2004
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Alte Elektro- und Elektronikgeräte getrennt sammeln

Umwelt/Gesetzentwurf und Antwort

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen erreichen, dass die Verbraucher und der Handel alte Elektro- und Elektronikgeräte spätestens ab dem 13. August 2005 kostenlos zurückgeben können. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf ( 15/3930) vorgelegt, durch den EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Mit dem Entwurf wollen die Fraktionen erreichen, dass spätestens bis Ende 2006 mindestens vier Kilogramm Altgeräte pro Einwohner und Jahr aus privaten Haushalten getrennt gesammelt werden. Die Hersteller sollen verpflichtet werden, für die Behandlung nach den besten verfügbaren Techniken zu sorgen und sicherzustellen, dass die Zielvorgaben für die Verwertung und das Recycling bis Ende 2006 erfüllt sind. Auch soll jeder Hersteller, der ein solches Produkt in den Handel bringt, garantieren, dass die spätere Entsorgung des Altgeräts bezahlt wird. Ein Herstellerverzeichnis soll erstellt werden, und es sollen Daten über Mengen und Kategorien von Geräten vom Verkauf bis zur Entsorgung erhoben werden. Ab Mitte 2006 dürfen schließlich keine in den Handel gebrachten Geräte mehr bestimmte gefährliche Stoffe enthalten.

Vorgesehen ist, dass für die Entgegennahme eines Geräts, das an einer kommunalen Sammelstelle abgegeben wird, kein Entgelt erhoben werden darf. Die Mindestsammelmenge an Altgeräten von vier Kilogramm pro Einwohner und Jahr ist den Angaben zufolge im Entwurf als Ziel für ganz Deutschland und nicht als Verpflichtung für die einzelnen Kommunen festgelegt. Es sei zu erwarten, heißt es, dass diese Mindestsammelmenge in der Praxis erheblich übertroffen wird. Die Registrierung der Hersteller und die Koordinierung der Altgeräteabholung sollen zentral vorgenommen werden. Die Regierung will damit eine von den Herstellern finanzierte, privatwirtschaftlich organisierte "gemeinsame Stelle" staatlich beleihen, um so deren Neutralität zu gewährleisten.

Aus einer Antwort der Bundesregierung ( 15/3933) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3863) geht hervor, dass der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie das Gesamtpotenzial der zu entsorgenden alten Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten vom kommenden Jahr an auf rund 1,1 Millionen Tonnen jährlich schätzt. Haushaltsgroßgeräte könnten im Umfang von 800.000 Tonnen und informationstechnische und Telekommunikationsgeräte sowie Unterhaltungselektronik im Umfang von 220.000 Tonnen anfallen. Nach Angaben des europäischen Verbandes für das Recycling von elektronischen Ausrüstungen (ICER) würden in der EU 85.000 Tonnen elektrische Spielwaren (ohne Videospiele und Spielkonsolen) in den Handel gebracht, was weniger als einem Prozent der für die EU prognostizierten Gesamtmenge an Elektro- und Elektronikaltgeräten entspreche.

Angesprochen auf den Regierungsentwurf erläutert die Regierung, dass die Menge der in den Markt gebrachten Produkte nicht ausschließlich der Maßstab für die Entsorgungspflichten der Hersteller sei. Eine Herausnahme batteriebetriebener Spielzeuge aus dem Geltungsbereich des Gesetzes würde die zugrunde liegenden EU-Richtlinien nur unvollständig umsetzen. Der Entwurf sehe vor, dass Endnutzer entweder selbst oder über einen Händler ihre Altgeräte kostenlos abgeben können. Bei Großgeräten wie Waschmaschinen und Kühlschränken müsse der öffentlich-rechtliche Entsorger einen "angemessenen zeitlichen Vorlauf" bekommen, um auf eine Menge von mehr als 20 gleichzeitig angelieferte Geräten organisatorisch vorbereitet zu sein. Der Nachweis, dass ein Altgerät aus dem Gebiet kommt, in dem der Nutzer Abfallgebühren zahlt, kann nach Meinung der Regierung über eine Karte erbracht werden, auf der die Adresse des privaten Haushalts vermerkt ist, aus dem der Händler das Altgerät zurückbekommen hat. Ähnliche Regelungen zum Nachweis der Herkunft von Abfällen gehörten bereits heute zu kommunalen Praxis, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_254/03
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