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261/2004
Stand: 28.10.2004
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FDP will EU-Vorgaben zum Strom- und Gasmarkt "schlank" umsetzen

Wirtschaft und Arbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Eine "schlanke Umsetzung" der EU-Richtlinien zur Vollendung eines europäischen Strom- und Gasbinnenmarktes fordert die FDP in einem Antrag ( 15/4037). Die Regierung solle sich bei der Umsetzung der Brüsseler Vorgaben in deutsches Recht auf das "absolut Notwendige" begrenzen. Dies gelte vor allem für die Informations-, Dokumentations-, Berichts- und Auskunftspflichten. Zur Regulierung der Märkte heißt es, diese müsse klar und effizient sein, die Kalkulation der Netzkosten müsse sich an einer effizienten Leistungsbereitstellung orientieren. Die Regulierung solle sich auf eine einfache und transparente Methodenregulierung beschränken, indem sie auf der Basis angemeldeter Netzentgelte Anreize zur Orientierung an den effizientesten Netzbetreibern setzt. Die Kriterien müssten gesetzlich verankert und vor Ablauf von drei Jahren auf ihre Sachgerechtigkeit überprüft werden, so die Liberalen. Gesichert werden müsse auch eine konsequente Entflechtung der Unternehmen, um eine hohe Transparenz der Tätigkeiten der Energieversorger und eine klare Zuordnung zu den unterschiedlichen Sparten herzustellen. Nur so könnten Quersubventionen zu Lasten des Wettbewerbs vermieden werden. Die FDP hätte das Bundeskartellamt im Gegensatz zur Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post für die geeignetere Regulierungsbehörde gehalten, heißt es weiter. Nun müsse aber sichergestellt werden, dass die Regulierungsbehörde, die künftig auch für den Strom- und Gasmarkt zuständig sein soll, ihren Aufgaben unbürokratisch und kostengünstig nachkommen kann. Die Strom- und Gasnetze müssten bundesweit einheitlich reguliert werden. Die Länder dürften aufgrund ihrer vielfach mangelnden personellen und fachlichen Ausstattung über ihre vorhandenen Zuständigkeiten hinaus nicht mit weiteren Aufgaben belastet werden. Zur Begründung heißt es unter anderem, vor allem die bisher nicht regulierten Übertragungsnetze stellten heute noch ein natürliches Monopol dar, das von marktbeherrschenden Unternehmen, aber auch von kleineren Verteilernetzbetreibern wie den Stadtwerken zur Quersubventionierung des Vertriebs und damit zur Ausschaltung von Wettbewerb genutzt werde. Die hohe Konzentration im Strom- und Gasmarkt und die überzogenen Durchleitungspreise für die Netze seien die Hauptursache für die ins Stocken geratene Liberalisierung. Steigende Energiepreise hemmten das Wachstum und die Beschäftigung in Deutschland. Die Bundesregierung solle ihren vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in den von der FDP gewünschten Punkten nachbessern, betont die Fraktion in ihrem Antrag.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_261/05
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