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265/2004
Stand: 02.11.2004
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FDP: Doppelte Staatsangehörigkeit von kostenträchtiger Bürokratie befreien

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Abschaffen will die FDP kostenträchtige bürokratische Formalien bei doppelter Staatsangehörigkeit für Deutsche. Dies erklärt die Fraktion in einem Antrag ( 15/4074). Die Liberalen beziehen sich darauf, bei Bürgern der Europäischen Union werde nicht verlangt, vor der Einbürgerung in Deutschland ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, wenn der jeweils andere EU-Mitgliedstaat im Gegenzug bei der Einbürgerung von Deutschen ebenso verfährt. Auf der Grundlage dieses Gegenseitigkeitsprinzips erteilen deutsche Behörden deutschen Bürgern, die die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates erwerben wollen, eine so genannte Beibehaltungsgenehmigung. Diese Routineentscheidung gemäß Paragraph 25 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes verhindere, dass mit dem Erwerb der neuen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatszugehörigkeit automatisch kraft Gesetzes verloren geht. Die FDP kritisiert, der bislang zwingend erforderliche schriftliche Antrag auf Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung sowie eine Gebührenpflicht von 191 Euro beziehungsweise 255 Euro stelle für die Betroffenen eine unverständliche Hürde dar. Das gelte um vor allem dann, wenn die Einbürgerung in dem anderen EU-Staat kostenlos sei. Nach Meinung der Liberalen sollte daher künftig ein förmlicher Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung im Bereich von EU-Mitgliedstaaten, die sich dem Gegenseitigkeitsprinzip verpflichtet haben, entfallen. Im Antrag wird darauf verwiesen, bereits in der gemeinsamen deutsch-französischen Erklärung zum vierzigsten Jahrestag des Elysée-Vertrages sei der weitere Abbau bürokratischer Hindernisse konkret angesprochen worden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_265/01
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