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270/2004
Stand: 09.11.2004
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Länderkammer will Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte zusammenführen

Recht/Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/BOB) Den Bundesländern soll ermöglicht werden, ihre Gerichte der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit zu einheitlichen Fachgerichten zusammenzuführen. Dabei ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Der Bundesrat hat dazu zwei Gesetzentwürfe ( 15/4108, 15/4109) vorgelegt. Die Länderkammer erläutert, die Justizhaushalte seien geprägt durch einen im Vergleich zu sonstigen Bereichen der Verwaltung sehr hohen Personalkostenanteil von durchgängig etwa 70 Prozent der Gesamtkosten. In Zeiten immer knapper werdender Haushaltsmittel liege deshalb der vordringliche Ansatzpunkt für einen effizienteren Mitteleinsatz in den Justizressorts bei der Steuerung des Personaleinsatzes. Eine Bereitschaft zu freiwilligem Wechsel in einen anderen Gerichtszweig besehe aber selten und könne über eine Änderung des Richterdienstrechts nicht erreicht werden. Daher empfehle es sich, so der Bundesrat, den Ländern zu ermöglichen, die notwendige Feinsteuerung des richterlichen Personaleinsatzes durch die Zusammenlegung von öffentlich-rechtlichen Fachgerichten zu erreichen. Ein positiver Aspekt sei es, dass innerhalb einer durch die Zusammenlegung vergrößerten Gerichtsbarkeit Schwankungen in der Geschäftsbelastung leichter und schneller ausgeglichen werden könnten. Die Verteilung des richterlichen Personals auf die einzelnen Geschäftsbereiche und damit auch die Reaktion auf signifikante Änderungen bei den Verfahrenseingängen könne kurzfristig und ohne großen Aufwand durch die jeweiligen Gerichtspräsidien erfolgen, so die Länderkammer. Die Bundesregierung geht nach eigenen Angaben davon aus, dass bei den weiteren parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs sowohl dessen Argumentation als auch die Gründe, die für die Beibehaltung eigenständiger Fachgerichtsbarkeiten sprechen, "in angemessener Weise" berücksichtigt werden, heißt es in einer Stellungnahme. An dieser Diskussion werde sich auch die Regierung beteiligen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_270/02
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