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274/2004
Stand: 11.11.2004
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Recht der Versicherungsvermittler soll neu gefasst werden

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Der Regierungsentwurf für eine Neuregelung des Rechts der Versicherungsvermittler soll noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen werden. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/4106) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4008). Die Vorlage soll noch im Dezember dem Bundesrat zur ersten Lesung übermittelt werden. Mit der Zuleitung an den Bundestag rechnet die Regierung für Ende Februar oder Anfang März nächsten Jahres.

Unter Berufung auf den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beziffert die Regierung die Zahl der in Deutschland tätigen Versicherungsvermittler auf 410.000, die zu einem großen Teil nebenberuflich arbeiteten. Hinzugerechnet werden müssten noch die selbstständig arbeitenden Vermittler in den Strukturvertrieben. Darüber hinaus beschäftigten auch die Versicherungsvermittler außerhalb von Strukturvertrieben noch "Untervermittler", die ebenfalls selbstständig arbeiteten. Die Zahl dieser Versicherungsvermittler könne nur grob auf 50.000 bis 100.000 geschätzt werden. Nach dem Konzept der Regierung sollen alle der in Deutschland niedergelassenen Versicherungsvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung nach EU-Vorgaben abschließen. Ausgenommen davon seien Anbieter von kleineren produkt- oder dienstleistungsbezogenen Versicherungen. Im Übrigen könnten sich Versicherungsvermittler von ihrer Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie als gebundener Vermittler über eine Haftungsübernahmeerklärung des Versicherungsunternehmens verfügen.

Ebenso müssten alle Vermittler eine angemessene Qualifikation nachweisen. Dies gelte auch für die mit einem Agenturvertrag an eine Versicherung gebundenen Vermittler, die über das gleiche Qualifikationsniveau verfügen müssten wie ein "freier" Vermittler, wenn die gesamte Produktpalette angeboten wird. Für gebundene Vermittler solle es aber Flexibilitäten geben, wenn diese nur bestimmte Versicherungen, etwa nur Kfz-Versicherungen, anbieten. Dann solle nur die spezifisch notwendige Sachkunde verlangt werden. Ferner müssten die Versicherungsvermittler künftig Beratungspflichten erfüllen, die teilweise derzeit schon gefordert würden. Diese Beratungen müssen auch dokumentiert werden. Die Regierung erhofft sich von diesem Konzept eine bessere Transparenz für den Kunden. Dies gelte vor allem im Vergleich zur jetzigen Rechtslage, bei der die Unterscheidung zwischen Vertreter und Makler gegenüber dem Kunden habe verschleiert werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_274/08
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