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276/2004
Stand: 11.11.2004
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Bundesregierung soll so genanntes Caroline-Urteil bewerten

Recht/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland mit Urteil vom 24. Juni dieses Jahres wegen mangelhaften gesetzlichen Schutzes der Privatsphäre in den Medien verurteilt. Prinzessin Caroline von Monaco, so die FDP in ihren Vorbemerkungen zu einer Kleinen Anfrage ( 15/4079), habe wegen der unerlaubten Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos in mehreren deutschen Illustrierten geklagt. Zur Begründung führte das Gericht aus, das Recht auf Meinungsfreiheit müsse in einem ausgewogenen Verhältnis zum Grundrecht auf Schutz des Privatlebens stehen. Die Liberalen wollen nunmehr wissen, wie die Bundesregierung dieses Urteil bewertet. Die Fraktion will ferner erfahren, ob die Regierung der Ansicht ist, dass das so genannte Caroline-Urteil eine Einschränkung der Pressefreiheit in Deutschland zur Folge hat und welche konkreten Folgen es für die Presseberichterstattung haben wird. Welche Gründe für die Regierung ausschlaggebend waren, auf einen Einspruch vor der Großen Kammer des EGMR gegen das Caroline-Urteil zu verzichten, wollen die Freien Demokraten ebenfalls in Erfahrung bringen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_276/02
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