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279/2004
Stand: 15.11.2004
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Bei anonymen Tatspuren Richtervorbehalt aus dem Gesetz entfernen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Die CDU/CSU hat sich dafür ausgesprochen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die DNA(Desoxyribonukleinsäure)-Analyse bei anonymen Tatspuren selber anordnen können, ohne vorher eine richterliche Entscheidung abwarten zu müssen. Die Union hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/4136) vorgelegt. Sie argumentiert, die Möglichkeit der DNA-Analyse lasse sich nur effizient nutzen, wenn dieses Instrument nicht durch bürokratische Hürden unpraktikabel gemacht werde. In der Sache bestehe aber keinerlei Notwendigkeit für einen solchen Richtervorbehalt. Die Union argumentiert, das DNA-Identifizierungsmuster als solches enthalte keinerlei Hinweis auf die Persönlichkeit des Spurenverursachers und sei - solange es nicht mit den Personalien des Spurenverursachers verknüpft worden sei - kein sensibles personenbezogenes Datum. Bei der Untersuchung anonymer Tatspuren seien also Persönlichkeitsrechte, deren Schutz die Einschaltung eines Richters erforderlich machen würden, nicht betroffen. Der gegenwärtige Richtervorbehalt sei ein unnötiger bürokratischer Aufwand und daher überflüssig, so die Fraktion. Er behindere in vielen Fällen eine schnelle Aufklärung und stehe auch einer Verhinderung künftiger schwerer Straftaten entgegen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_279/01
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