hib-Meldung
281/2004
Stand: 17.11.2004
FDP stellt gesetzliche Gütergemeinschaft auf den Prüfstand
15/4194) gemacht. Die Gütergemeinschaft
sei durch die Bildung eines gesamthänderisch gebundenen
gemeinschaftlichen Vermögens der Eheleute gekennzeichnet und
unterscheide sich dadurch von der Zugewinngemeinschaft und der
Gütertrennung. Diese würden im Gegensatz dazu nur das
getrennte Vermögen jedes einzelnen Ehegatten kennen. Die
Gütergemeinschaft sei wegen der Komplexität der
Vorschriften für die Eheleute aber wenig attraktiv und werde
anscheinend in der Praxis wenig genutzt, so die Liberalen. Die
Regierung soll Zahlen über die Verbreitung der
Gütergemeinschaft vorlegen und sagen, welchen Einfluss die
berufliche Stellung der Ehepartner auf deren Verbreitung hat. Die
Abgeordneten wollen zudem wissen, welche Schlussfolgerungen die
Regierung aus der Verbreitung zieht, welcher bürokratische
Aufwand damit verbunden ist und welche Probleme sie im Hinblick auf
die Notwendigkeit der Auseinandersetzung sieht, wenn die
Gütergemeinschaft beendet wird. Schließlich will die
Fraktion erfahren, ob die gesamthänderische Bildung des
gemeinschaftlichen Vermögens noch von den heutigen
Vorstellungen der Bevölkerung von der Ehe getragen wird.
Berlin: (hib/VOM) Die Bedeutung und Verbreitung der gesetzlichen
Gütergemeinschaft hat die FDP-Fraktion zum Gegenstand einer
Kleinen Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_281/05