Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 2004 > 283 >
283/2004
Stand: 19.11.2004
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Regierung gibt keine Bewertung des Caroline-Urteils ab

Recht/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht es nach eigener Darstellung nicht als ihre Aufgabe an, Urteile internationaler oder nationaler Gerichte zu bewerten. In ihrer Antwort ( 15/4210) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4079) zu den Auswirkungen des so genannten Caroline-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf die Pressefreiheit und das Presserecht in Deutschland heißt es, die künftige Rechtssprechung der deutschen Gerichte werde zeigen, inwieweit sich dieses Urteil auf die Auslegung des deutschen Rechts auswirken wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Deutschland mit Urteil vom 24. Juni dieses Jahres wegen mangelhaften gesetzlichen Schutzes der Privatsphäre in den Medien verurteilt. Prinzessin Caroline von Monaco hatte wegen der unerlaubten Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos in mehreren deutschen Illustrierten geklagt. Das Gericht habe ausgeführt, so die Liberalen in ihrer Anfrage, das Recht auf Meinungsfreiheit müsse in einem ausgewogenen Verhältnis zum Grundrecht auf Schutz des Privatlebens stehen. Die Straßburger Richter hätten damit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999 widersprochen, in dem lediglich wegen des besonderen Schutzbedürfnisses von Kindern die Veröffentlichung derjenigen Fotos als unzulässig gerügt worden war, die Caroline von Monaco mit ihren Kindern zeigten. Die Bundesrepublik ist nach Angaben der Regierung an die Urteile des Gerichtshofs, die in Rechtssachen gegen Deutschland ergehen, gebunden. Die Gerichte seien verpflichtet, ein Urteil des Gerichtshofs, das einen von ihnen bereits entschiedenen Fall betrifft, zu berücksichtigen, wenn sie erneut über den Gegenstand entscheiden und das Urteil ohne materiellen Gesetzesverstoß befolgen können. Wenn vergleichbare Fälle zu entscheiden seien, müssten die Gerichte die Europäische Menschenrechtskonvention als geltendes Recht anwenden und Entscheidungen des Gerichtshofs berücksichtigen. Die Regierung teilt ferner mit, sie habe sich am 1. September dagegen entschieden, die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anzurufen und beschlossen, zunächst die Auswirkungen des Urteils auf die Praxis der Fachgerichte in Deutschland abzuwarten. Ausschlaggebend dafür sei gewesen, dass das Urteil die kritische Berichterstattung über Politiker oder politische Skandale und damit den investigativen Journalismus nicht behindern werde. Die Entscheidung betreffe Bilder, die von Prominenten ohne öffentliches Amt jenseits ihrer eigentlichen Tätigkeit im privaten Umfeld und ohne deren Einwilligung entstanden seien. Politiker würden ausdrücklich von dem Urteil ausgenommen, sodass sie auch künftig mit kritischer Berichterstattung über ihre Amtsführung und unter Umständen auch über ihr Privatleben rechnen müssten. Auch das Bundesverfassungsgericht habe es für "gut vertretbar" gehalten, zunächst abzuwarten, wie sich die Entscheidung auf die Praxis der Fachgerichte auswirkt und ob Kollisionen mit der verfassungsrechtlichen Garantie der Pressefreiheit entstehen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_283/06
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Sabrina Sperlich, Siegfried Wolf