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285/2004
Stand: 23.11.2004
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"Praxistaugliche" Regelung für befristete Arbeitsverträge in Forschung geplant

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung plant "eine praxistaugliche" Regelung für eine mögliche Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen in der akademischen Forschung nach Ablauf der Befristungsregel. In ihrer Antwort ( 15/4189) auf eine Kleine Anfrage ( 15/4004) der FDP-Fraktion beziffert sie die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse an deutschen Hochschulen im Jahre 2002 auf 95.782. An den außeruniversitären Forschungseinrichtungen waren im selben Zeitraum 14.182 Personen im höheren Dienst befristet angestellt, so die Angaben weiter. Die Bundesregierung sieht laut Antwort keine grundsätzlichen Hinderungsgründe für eine Anstellung von Wissenschaftlern nach Ausschöpfung eines Befristungsrahmens für die Qualifizierungsphase. Die Personalverwaltungen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen würden jedoch nur sehr zurückhaltend von den Möglichkeiten Gebrauch machen, qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf Dauer zu beschäftigen. Das gelte auch für die nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bestehenden Möglichkeiten einer befristeten Beschäftigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Der Wissenschaftsrat habe in seinen jüngsten Empfehlungen Verbesserungen in diesem Bereich angeregt. Die Bundesregierung werde dies aufgreifen und Vorschläge für die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nach der Qualifizierungsphase erarbeiten. Als wünschenswert bezeichnet die Regierung eine Erhöhung des Personals an deutschen Hochschulen. Die Menge der Lehrdeputate pro Studierenden in Deutschland sei im internationalen Vergleich "relativ niedrig". Dies beschränke die Möglichkeiten der Hochschulen bei der Betreuung der Studierenden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_285/04
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