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291/2004
Stand: 25.11.2004
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Regierung lehnt Bundesratsvorschläge zur strategischen Umweltprüfung ab

Umwelt/Unterrichtung

Berlin: (hib/WOL) In einer als Unterrichtung ( 15/4236) vorgelegten Gegenäußerung hat die Bundesregierung die Vorschläge des Bundesrates zu Änderungen beim Gesetzentwurf zur Einführung einer strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie ( 15/4119) fast durchgängig zurückgewiesen. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme erklärt, der Gesetzentwurf sei überarbeitungsbedürftig, da er über eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie hinausgehe. Dies führe zu einem nicht erforderlichen zusätzlichen Vollzugsaufwand. Der Anwendungsbereich sei vielmehr auf den in der Richtlinie vorgeschriebenen Mindestumfang zu begrenzen. Dabei seien die Verfahrensvorschriften so zu gestalten, dass insbesondere unnötige Doppelprüfungen vermieden würden. In ihrer Gegenäußerung erklärt nun die Regierung, dem Anliegen der Länderkammer werde mit dem vorgelegten Gesetzentwurf "bereits umfassend Rechnung getragen". Die Vorlage halte sich vielmehr eng an die Vorgaben der Richtlinie und an das UN-ECE-Protokoll über die strategische Umweltprüfung und setze diese europarechtskonform in das nationale Recht um. Dabei seien die einschlägige Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs und Stellungnahmen der Europäischen Kommission einbezogen. Um praktischen Vollzugsbedürfnissen Rechnung zu tragen, mussten laut Regierung einzelne Vorgaben der Richtlinie "konkretisiert und mit Leben gefüllt" werden. Dies zeige sich am Beispiel der Feststellung von Fristen für die Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit. Die Bundesregierung betont, eine Orientierung am Richtlinienverständnis des Bundesrates hätte dagegen Umsetzungsdefizite, zumindest aber hohe Umsetzungsrisiken zur Folge. Dargelegt wird auch, der Gesetzentwurf enthalte an verschiedenen Stellen Verfahrensvereinfachungen und Regelungen zur Vermeidung von Doppelprüfungen. Durch Feststellung des Untersuchungsrahmens werde damit in einem sehr frühen Stadium des Verfahrens bestimmt, auf welche Schwerpunkte sich die Prüfung der Umweltauswirkungen des konkreten Plans oder Programms konzentrieren müsse. Damit, sowie durch entsprechende Beschränkungen bei nachfolgenden Plänen oder Programmen und der Zulassung von Vorhaben werde der behördliche Ermittlungsaufwand auf das Notwendige reduziert. Insgesamt eröffne der Entwurf den Behörden somit eine breite Palette von Gestaltungsmöglichkeiten, die es erlauben, entsprechende Verfahren zügig, zielführend und effizient durchzuführen, erklärt die Regierung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_291/04
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