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300/2004
Stand: 02.12.2004
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Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifizieren

Menschenrechte und Humanitäre Hilfe/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Der Bundestag soll die Regierung auffordern, "umgehend" einen Entwurf für ein Gesetz zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 zu erarbeiten und dem Bundestag zur Entscheidung vorzulegen. Dies fordert die FDP in einem Antrag ( 15/4405). Die Fraktion weist darauf hin, dass am 3. und 4. November 2000 in Rom auf der Konferenz anlässlich des 50. Jahrestages der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten das Zusatzprotokoll zur Unterzeichnung aufgelegt worden sei. Es enthalte unter anderem ein universelles Diskriminierungsverbot. Der Genuss aller gesetzlichen Rechte würde beispielsweise ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hauptfarbe, der Sprache, der Religion oder der politischen oder einer sonstigen Anschauung gesichert. Die Freien Demokraten stellen fest, es fehlten die Ratifikationsurkunden von nur zwei Staaten, damit das Zusatzprotokoll in Kraft treten kann. Mit der Signalwirkung, die von einer Ratifizierung durch Deutschland ausgehen würde, wäre ein zügiges Inkrafttreten gesichert. Deutschland sollte dies als Chance betrachten, seine Vorbildrolle im Menschenrechtsbereich zu wahren und zu stärken, so die Fraktion.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_300/04
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