hib-Meldung
304/2004
Stand: 08.12.2004
Bundesratsinitiative für gemeinsame Datei zur Antiterrorbekämpfung
15/4413), eine gemeinsame Datei deutscher
Sicherheitsbehörden zur Beobachtung und Bekämpfung des
islamistischen Extremismus und Terrorismus
(Anti-Terror-Datei-Gesetz) zu errichten, will die Länderkammer
eine Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den
Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern erreichen. Zur
gegenseitigen Information verpflichtet sein sollen danach das
Bundesamt und Landesbehörden für Verfassungsschutz, das
Bundeskriminalamt und die zuständigen
Landeskriminalämter, der Bundesgrenzschutz, der
Militärische Abschirmdienst, das Zollkriminalamt sowie der
Bundesnachrichtendienst. Nach Vorstellung der Länderkammer
sollen Informationen der gemeinsamen Datei von den genannten
Behörden in einem automatisierten Verfahren abgerufen werden
können, soweit es im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben
erforderlich und zulässig ist. Die Verantwortung für die
Rechtmäßigkeit der Erhebung, die Zulässigkeit der
Eingabe sowie die Richtigkeit und Aktualität soll danach die
jeweils eingebende Behörde sein. Die Verantwortung für
die Zulässigkeit des Abrufes im automatischen Verfahren liegt
entsprechend beim Empfänger. Für die Errichtungsanordnung
der Dateien, ihre Rechtsgrundlage und ihrem Zweck, für die
Nutzung, die Zugangsberechtigung, die Prüffristen und die
Speicherungsdauer soll durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz festgelegt werden. Die Bundesregierung hat in
ihrer Stellungnahme betont, die Verbesserung der Zusammenarbeit von
Polizei und Nachrichtendiensten bei der Bekämpfung des
internationalen Terrorismus sei nach ihrer Auffassung dringend
erforderlich. Sie setze sich daher nachdrücklich dafür
ein, gemeinsame Dateien zu schaffen. Der vom Bundesrat vorgelegte
Entwurf werde aus rechtlichen und fachlichen Gründen jedoch
abgelehnt. Der von den Ländern verfolgte Ansatz erreiche das
angestrebte Ziel nicht und erweise sich im Ergebnis trotz
anerkennenswerter Zielsetzung als "kontraproduktiv" - auch weil er
den Anforderungen des Quellen- und Geheimhaltungsschutzes nicht
genüge. Die vorgesehene Weitergabe trage den Besonderheiten
nachrichtendienstlicher Arbeit nicht ausreichend Rechnung. Damit
drohe den Diensten von besonders wichtigen Quellen- und
Partnerdiensten abgeschaltet und ihr Zugang entwertet zu werden.
Die Bundesregierung verfolge deshalb einen differenzierten Ansatz,
zu dem sie in Kürze Gesetzentwürfe zur Schaffung
gemeinsamer Projektdateien sowie für eine gemeinsame
Indexdatei vorlegen will. Danach seien gemeinsame Projektdateien
ein variables Instrument, das sich an die Zusammenarbeit der
jeweiligen Behörden und ihrer Aufgaben anpasst. Bei der
vorgesehenen Indexdatei könne die jeweils anfragende Stelle
sogleich erkennen, ob eine andere Behörde über
Informationen verfüge. Konkrete Erkenntnisse sollen dann im
Trefferfall auf konventionellen Weg eingeholt werden. Damit bleibe
gewährleistet, dass die Behörden miteinander
kommunizieren und wünschenswerte Synergieeffekte auch wirklich
genutzt werden, heißt es in der Stellungnahme.
Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_304/05