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308/2004
Stand: 14.12.2004
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FDP stellt biometrische Daten in Ausweisen auf den Prüfstand

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Nach den biometrischen Daten in Ausweispapieren erkundigt sich die FDP in einer Kleine Anfrage ( 15/4457). Die Liberalen führen an, die Entscheidung zugunsten der Aufnahme biometrischer Daten in Ausweisdokumenten sei längst gefallen, ohne dass es ihrer Meinung nach darüber in Deutschland eine ausreichende gesellschaftliche Debatte gegeben habe. Deshalb sei bei der konkreten Umsetzung eine breite öffentliche Diskussion besonders wichtig, um auf die Sicherung und Umsetzung des Datenschutzes hinzuwirken. Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz vom Januar 2002 verfolge Deutschland erstmals das Ziel, Inhaber von Ausweisdokumenten mit Hilfe biometrischer Verfahren "eindeutig automatisiert zu identifizieren". Da diese Methode als wirksames Mittel bei der Bekämpfung von terroristischen Gefahren angesehen werde, seien auch die Risiken und Probleme der Technik und die schwer absehbaren Kosten zu klären.

Die FDP fragt deshalb nach der von den Bundesbehörden ermittelten Anzahl gefälschter Ausweisdokumente im vergangenen Jahr. Von Interesse ist dabei, welche Vorteile die Ausrüstung von Dokumenten mit biometrischen Merkmalen außer einer besseren Fälschungssicherheit habe. Dazu soll erläutert werden, inwieweit es für den Nutzungsvorteil biometrischer Daten entscheidungsabhängig ist, ob sie in einer zentralen Datei gespeichert werden oder nicht. In diesem Zusammenhang soll die Bundesregierung auch darlegen, wie sie Erwägungen bewertet, aus Gründen des Datenschutzes biometrische Daten lediglich verschlüsselt oder verkürzt auf Ausweisdokumenten zu speichern und Gründe nennen, wenn sie eine Speicherung von Rohdaten für sinnvoll halte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_308/05
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