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316/2004
Stand: 20.12.2004
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Gebührenerhöhung für Freizeitschiffer bringt dem Bund Mehreinnahmen

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Gebührenerhöhung für die Nutzung bundeseigener Gewässer durch die Freizeitschifffahrt wird dem Bund mittelfristig einen Einnahmenzuwachs von bisher rund 2,6 Millionen Euro jährlich auf künftig rund 3,7 Millionen Euro jährlich bringen. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/4474) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4251). Betroffen seien rund 9.500 Nutzungsverträge. Die Einnahmen aus Verträgen mit einem um ein Drittel ermäßigten Entgelt beliefen sich derzeit auf rund 1,42 Millionen Euro pro Jahr. Da diese Drittelermäßigung für gemeinnützige Vereine künftig entfallen soll, werde die Mehreinnahme etwa 710.000 Euro betragen. Die Gebührenermäßigung für gemeinnützige Vereine ist laut Regierung nach der Bundeshaushaltsordnung nur zulässig, wenn sie durch Haushaltsvermerk erlaubt wurde. Berücksichtigt würden aufgrund eines einvernehmlichen Votums des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages zum einen der Wegfall der Drittelermäßigung eingetragener Wassersportvereine und zum anderen die pauschale Gebührenerhöhung um 30 Prozent entsprechend der Erhöhung bei gewerblicher Nutzung. Betroffen von der Anhebung seien rund 1.500 Vereine der Freizeitschifffahrt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_316/05
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