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318/2004
Stand: 22.12.2004
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Bundesrat will Grundstückskäufe durch Schweizer Bauern eindämmen

Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes ( 15/4535) in ihrer Stellungnahme abgelehnt. Den vom Bundesrat angestrebten gesetzlichen Änderungen liegt das Problem zugrunde, dass an der deutsch-schweizerischen Grenze unterschiedliche agrarpolitische Systeme mit einem weit auseinander klaffenden Preis- und Subventionsniveau in der Landwirtschaft aufeinander treffen. Nach Darstellung der Länderkammer entstehen seit Jahren durch Verkäufe und Verpachtungen landwirtschaftlicher Grundstücke an Schweizer Landwirte Verwerfungen mit erheblichen Nachteilen für die Agrarstruktur im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet. Im Durchschnitt der Jahre 1993 bis 2002 seien deutschen Landwirten, die diese Flächen gepachtet hatten oder auf sie dringend angewiesen seien, um die Existenz ihrer Betriebe zu sichern, jährlich rund 78 Hektar verloren gegangen. Dies entspreche der Durchschnittsgröße von zwei landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieben in der Region. Im Jahre 2003 sei die an Schweizer Landwirte verkaufte und verpachtete Fläche auf 310 Hektar hochgeschnellt. Im ersten Halbjahr 2004 habe sich der Trend mit 138 Hektar fortgesetzt. Auch wenn Schweizer Bauern als Nicht-Landwirte beurteilt würden, könne den Kaufverträgen nur selten die Genehmigung versagt und könnten Pachtverträge beanstandet werden. Der Bundesrat schlägt daher vor, durch Rechtsverordnung für bestimmte Landesteile Schwellenwerte für das Vorliegen eines "groben Missverhältnisses" festzulegen, die von dem durch die Rechtsprechung entwickelten Schwellenwert von 150 Prozent des Verkehrswertes abweichen können, aber die Grenze von 120 Prozent nicht unterschreiten dürfen. Der Schwellenwert von 120 Prozent entspreche der Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit der deutschen Bauern, heißt es. Die zwischen den verkaufenden deutschen Eigentümern und den kaufenden Schweizer Landwirten vereinbarten Preise lägen regelmäßig zwischen 25 und 49 Prozent über dem Verkehrswert. Um solche Kaufverträge verhindern zu können, müsste ein deutscher Landwirt auf einen Preis eingehen, den nur Schweizer Betriebe zahlen könnten. Die Schweizer setzten ihre höhere Finanzkraft bewusst ein, um zu Preisen zwischen 120 und 150 Prozent des Verkehrswertes zu kaufen, sodass einerseits deutsche Bauern nicht mithalten könnten, andererseits der Verkauf nicht wegen eines "groben Missverhältnisses" untersagt werden könne.

Die Regierung hält diesen Lösungsansatz für "verfassungsrechtlich bedenklich". Sie verweist darauf, dass als Verpächter und Verkäufer Personen aus der Region auftreten, deren Interessen auch schützenswert sein könnten. Oft handele es sich um Landwirte, die ihr Altenteil mangels Hofnachfolger dadurch sichern wollen, dass sie ein günstiges Geschäft mit einem Schweizer Landwirt abschließen wollen. In diese Lage könnten auch Landwirte geraten, die heute noch an einer vergleichsweise günstigen Vergrößerung ihrer bewirtschafteten Flächen interessiert seien. Eine Begrenzung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs könnte nach Meinung der Regierung auch zu verfassungswidrigen Ungleichbehandlungen zwischen deutschen Eigentümern, die an Schweizer Landwirte verkaufen wollten, und Eigentümern, die ihr Grundstück an deutsche Nicht-Landwirte verkaufen wollten, führen. Beim Verkauf an einen Schweizer Landwirt wäre die Verkaufsgenehmigung nur bis zu einer Preisobergrenze von 120 Prozent des Verkehrswertes zu erreichen, beim Verkauf an einen deutschen Nicht-Landwirt jedoch bis zur Obergrenze von 150 Prozent.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_318/07
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