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002/2005
Stand: 03.01.2005
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Regierung: Es gibt keine genaue Zahl der Nadelstichverletzungen

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/BES) Jährlich werden etwa 200 bis 250 blutübertragbare Viruserkrankungen, die meistens aufgrund von Nadelstichverletzungen entstehen, als Berufskrankheit anerkannt. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/4582) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/4440) unter Berufung auf entsprechende Statistiken der Landesunfallkassen und der Bundesgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Allerdings bestehe in Deutschland kein flächendeckendes System zur Erfassung von Nadelstichverletzungen. Die genaue Zahl dieser Verletzungen sei daher nicht bekannt. In die Unfallstatistiken gingen nur Fälle ein, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge haben. Bei der weitaus überwiegenden Zahl aller Nadelstichverletzungen sei dieses Kriterium jedoch nicht erfüllt. Die wichtigsten durch Blut übertragbaren Infektionen bei medizinischem Personal, die durch Nadelstichverletzungen entstehen können, seien die Hepatitis B und C und die HIV-Infektion. Das Kernstück der Maßnahmen gegen Nadelstichverletzungen bildet aus der Sicht der Regierung die 2003 beschlossene "Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250". Sie sei das geeignete Instrumentarium für eine gezielte Reduktion des Infektionsrisikos. Die Vorschrift sei seit einem Jahr in Kraft; Erkenntnisse über die Auswirkungen sind nach etwa zwei Jahren zu erwarten, so die Regierung weiter. Allerdings werde zurzeit vom Arbeitsministerium hierzu eine "Metaanalyse" gemacht, die im Frühjahr 2005 abgeschlossen sein werde.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_002/02
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